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04.01.2010 - dradio.de

 


Vor achtzig Jahren

Thema des Tages

25. September 1935

Genia Nikolajewa

 

  Schon am 21. September 1935 hatte er vermerkt:

Tragödie Genia Nikolajewa.
Nichtarierin.
Mutter Halbjüdin.
Sie weint sehr.
Möchte ihr gerne helfen.
Werde beim Führer vorstellig werden.


Dann, am 25. September meinte er - er hatte die Angelegenheit tatsächlich mit Hitler abgestimmt:
Ich kann der Nikolajewa Spielerlaubnis geben.
Die wird glücklich sein.

Sie war in St. Petersburg geboren, in Berlin zur Tänzerin ausgebildet und in Revuen des Erich Charell dort wie auch an der Lindenoper aufgetreten.

Von 1930 an spielte sie in unterschiedlichen Fächern Rollen wie in 'Schuss im Morgengrauen' mit Karl Ludwig Diehl, Theodor Loos, Fritz Odemar und Peter Lorre sowie in 'Der Fall Brenken' mit Hans Brausewetter, Trude Hesterberg, Veit Harlan und Adele Sandrock.

1935 wies man sie aus der Reichsfilmkammer, da sie beim Ariernachweis die Wahrheit verschwieg.

Im September 1935 verwandte sich plötzlich Goebbels bei Hitler für sie und so durfte sie weiter im Film mitwirken.

Sie ahnte, dass diese Ausnahme nicht von Dauer sein konnte, und so breitete sie ihr 'Verschwinden' vor, spielte noch in Österreich im Film 'Die unentschuldigte Stunde' mit Theo Lingen und Hans Moser, ging nach Frankreich und weiter nach Amerika.
Dort wurde sie vom Taylor-Entdecker Goldstone für New York verpflichtet.

Goebbels ahnte nicht, wo sich die Nikolayewa aufhielt, als er ihr 1938 eine Filmerlaubnis für eine englische Produktion ausstellte und eine amerikanische Produktion für Deutschland zuließ.

Erst spät - als sie in Hollywood filmte und als Sekretärin arbeitete - merkte er, dass sie ihm entwischt war und an der Nase herumgeführt hatte.

http://www.welt.de/print-welt/article494204/
Sie-tanzte-im-alten-Berlin.html


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing