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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Vor hundertfünfzig Jahren

Uraufführung 'Tristan'

10. Juni 1865 

 
Eigentlich hatte die Premiere ja schon am 15. Mai 1865 stattfinden sollen, aber da wurde Malvine Schnorr heiser, sie konnte so unmöglich die große Partie singen - also musste verschoben werden.
Dabei verlief die Generalprobe am 15. Mai vor 600 geladenen Gästen ohne Störung - auch das Publikum durch die Presseaktionen in Pro und Contra geteilt, verhielt sich zivilisiert.

Das Sängerpaar - Ludwig Schnorr von Carolsfeld und Malvina Schnorr - zog sich nach Bad Reichenhall zurück. Waren es die Aufregungen, die Intrigen, die Malvina die Stimme verschlugen - es gibt keine ärztlichen Bulletins über das Krankheitsbild.

 

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Dann - Mitte Juni - war es soweit. Die Crème de la Crème war anwesend.
Das Publikum schwieg, lauschte und sah eine Darstellung der Titelrollen, die sogar Wagner schon in dem Proben begeisterte. Gab er anfangs noch geflüsterte Gestaltungshinweise auf die Szene, so war er dann überwältigt, wie schnell Schnorr die Einwürfe aufnahm und bald selbständig die Rolle gestaltete.

Kurz vor Mitternacht war die Vorstellung zu Ende, man jubelte - Wagner erschien mit den Sängern und Bülow auf der Bühne - und man weinte.

Heutzutage weint man, sieht man Produktionen des 'Tristan' wie die in Braunschweig

http://www.telezeitung-online.de/
Bemerkungen_zu_'Tristan_und_Isolde'_
im_'Staatstheater_Braunschweig'.htm


und die in Regensburg

http://www.telezeitung-online.de/
Bemerkungen_zu_'Tristan_und_Isolde'_
29.11.2014_Theater_RBG_final.htm


Es ist schon unglaublich wie Werke wie 'Tristan' der Lächerlichkeit - und das noch zu Lasten der Steuerzahler - preisgegeben werden.

Beide Produktionen unter der Aufsicht von Herrn Neundorff von Enzberg - auch unter 'Jensilein' bekannt.

Die neueste Version einer Tristan-Interpretation konnte man in Landshut/Bayern erleben.

http://www.telezeitung-online.de/Thema_des_Tages_05._Mai_2016_
'Tristan_in_LA'.htm

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing