Damals_Regensburg_Kommentar_'Regensburger_Wochen-Presseschau_10.11.2007'.htm
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"Hört, ihr Leut', und lasst
euch sagen"
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Die Links funktionieren heute
leider nicht mehr! |
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Da schlägt er
nun, doch wohl
weil Wahlkampf
ist, plötzlich
zu, der Herr
Oberbürgermeister
mit den ihm
folgenden
'CSU-lern' und
installiert
einen
Ordnungsservice.
Die armen
Vandalisten
werden nun doch
wohl
hauptsächlich
zwischen
Sonnenuntergang
und
Sonnenaufgang
von neu
beauftragten
’Regensburger Nachtwächtern’
aus dem
unerschöpflichen
Arsenal von doch
offensichtlich
unterbeschäftigten
Regensburger
BAT-Mitarbeitern
– doch nicht
eventuell sogar
'AT-lern' -
verfolgt:
So wandern die
'Nachwächter' dann
durch die Gassen
des Welterbes,
an den vom
Gestaltungsbeirat
bestätigten
Neubauten
vorbei, über
preisgekrönte
Plätze, schauen
hierhin und
dorthin, mal die
Flaniermeile
hinunter, ob
nicht gerade
jemand zum Fleiß
über diese Nord-Süd-Runway
die Stadt
verlässt.
Aber die neuen
'Regensburger
Stadt-Sherrifs'
müssen natürlich
auch die
'Kultur-Meile'
im Auge haben,
damit dort nicht
gar jemand
Schmierereien an
den
ausgestellten
'Kunstwerken'
anbringen möge.
Hunde müssen
kontrolliert
werden.
http://www.regensburg.de/stadtrecht/satzungen/3-6-1.shtml
Vom 7. März 1994
(AMBl.Nr. 13 vom 28. März 1994)
Aufgrund des Artikel 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und
Verordnungsgesetzes (LStVG) erläßt die Stadt Regensburg folgende
Verordnung:
§ 1
Begriffsbestimmungen
Die Eigenschaft eines Kampfhundes bestimmt sich nach Art. 37 Abs. 1
Satz 2 LStVG. Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von
mindestens 50 cm.
§ 2
Anleinpflicht
(1) Kampfhunde und große Hunde sind in allen öffentlichen Anlagen
sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, die südlich
der Donau innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem
Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den
Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der
Gabelsberger Straße sowie aus dem Villapark, liegen, ständig an der
Leine zu führen.
(2) Die Leine muß reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht
überschreiten.
§ 3
Ausnahmen
Diese Anleinpflicht gilt nicht für Blindenführhunde, im Einsatz
befindliche Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des
Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn, der
Bundeswehr, für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde sowie Hunde,
die als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz
oder den Rettungsdienst eingesetzt sind.
§ 4
Ordnungswidrigkeit
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 einen Kampfhund oder
einen großen Hund nicht an der Leine führt oder wer vorsätzlich oder
fahrlässig entgegen § 2 Abs. 2 dabei eine nicht reißfeste oder eine
mehr als 3 m lange Leine verwendet.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie gilt 20 Jahre.
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http://www.regensburg.de/stadtrecht/satzungen/19-5-1.shtml
Verhalten in den Grünanlagen und auf Kinderspielanlagen
(1) Die Grünanlagen und Kinderspielanlagen dürfen nicht beschädigt
oder verunreinigt, die Anlageneinrichtungen nicht verändert werden.
(2) Die Benutzer der Grünanlagen und Kinderspielanlagen müssen sich
so verhalten, daß kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als
nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist rücksichtsvoll zu
begegnen.
(3) Rasenflächen dürfen zum Sonnenbaden, Ruhen und Spielen betreten
werden.
(4) In den Grünanlagen und Kinderspielanlagen ist den Benutzern
untersagt:
1. Rasenflächen und Anpflanzungen zu betreten oder zu befahren,
soweit dies nicht gemäß § 3 oder im Einzelfall gestattet ist.
2. Ballspielen sowie Rodeln und Skifahren außerhalb der
gekennzeichneten Spiel- und Sportflächen.
3. Zelte und Wohnwagen aufzustellen.
4. Zu nächtigen.
5. Fahren, Schieben, Parken, Abstellen und Reinigen von
Kraftfahrzeugen sowie Radfahren und Reiten; dies gilt nicht für Wege
und Flächen, die durch
entsprechende Beschilderung hierfür freigegeben sind und für
das Radfahren von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
6. Hunde frei oder an überlanger Leine herumlaufen zu lassen; auf
Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Rasenflächen Tiere
mitzubringen.
7. Diese Anlagen oder deren Einrichtungen zu entfernen, zu
beschädigen oder zu verunreinigen.
8. Plakate, Flugblätter, Flugschriften, Zeitungen sowie sonstige
Druckschriften zu verteilen oder anzuschlagen sowie Waren und
Dienste jeglicher Art
ohne vorherige Genehmigung anzubieten.
9. In Weihern, Teichen und Springbrunnen zu baden.
10. Eisflächen auf Weihern und Teichen vor ihrer ausdrücklichen
Freigabe für die Öffentlichkeit zu betreten.
11. Versammlungen und Umzüge ohne vorherige Genehmigung zu
veranstalten.
12. Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente
ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und
Weise
herbeizuführen.
13. Sich in einem Rausch oder ähnlichen Zustand aufzuhalten,
unabhängig davon, ob dieser Zustand vorsätzlich oder fahrlässig
durch alkoholische
Getränke oder andere berauschende Mittel
herbeigeführt wurde.
14. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in die
Anlagen zum dortigen Genuß zu verbringen in der Absicht, sich in
einen Rausch oder
ähnlichen Zustand zu versetzen.
15. Wasservögel zu füttern.
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Möchte denn der
Oberbürgermeister
nicht doch
mal etwas
deutlicher
werden und sich
nicht so
sibyllinisch
ausdrücken.
Die
'Regensburger
Stadt-Sheriffs'
sind also
zuständig für
die
Eindämmung
von wildem
Plakatieren und
Schmierereien.
Eindämmung heißt
doch reduzieren,
dagegen ist ja
dann wohl
einiges erlaubt,
anderes nicht -
wie auch die
Definition von
'wildem'
Plakatieren
fehlt.
Ist ein von
Herrn Söll
nächtens
angeklebter
Hinweis auf
eines seiner
mehr oder minder
gut besuchten
Konzerte ein
'wildes
Plakatieren'?
Ganz besonders
wichtig ist die
Überwachung von
’Gaststättenlärm’
?
Was bitte
versteht der
Herr
Oberbürgermeister
von Regensburg
unter
Gaststättenlärm
?
Das
Regierungspräsidium
Darmstadt gibt
vor.
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=d468edc99c1dce9ea2a79c963c7e697b
Und ist das in
Regensburg auch
so ?
Gaststättenlärm
Bei
Geräuschen aus kulturellen Einrichtungen,
Diskotheken, Gaststätten u. a., die
gewerblich betrieben werden und damit in den
Geltungsbereich des Gaststättengesetzes
fallen, handelt es sich um Gewerbelärm.
Dieser wird nach der Technische Anleitung
zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm beurteilt.
Zum Lärm von Gaststätten zählen neben dem
Lärm, der bei dem Betrieb typischerweise
entsteht (Geräusche aus Küchen und
Abluftanlagen), auch der Lärm des Liefer-
und Publikumsverkehrs.
Obwohl Gaststättenlärm nach den Regeln der
TA Lärm beurteilt wird, gibt es hier doch
eine Sonderregelung. So werden die
Gaststätten in Hessen von den
Kreisausschüssen bzw. Magistrat überwacht.
Das heißt, im Falle von Anfragen oder
Beschwerden finden Sie Ihren Ansprechpartner
in dem für Sie zuständigen Landkreis oder
bei der kreisfreien Stadt.
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Und
'Sondernutzungen'
ist ja ganz
klar, dass nicht
etwa jemand 'a
Fahnderl'
raushängt,
womöglich mit
einem
Stadtratsmitglied:
Frau Göhring
vielleicht und
Frau Neuner -
wegen des
Proporzes.
Wie wäre es mit
Herrn Schlegl
(Christian) dem
Hoffnungsträger
der CSU?
Weiter geht es
für die
Regensburger
Stadt-Sheriffs
mit der
'Kontrolle von
Straßenmusikanten'.
Hier geht es
doch wohl darum,
die
abgesonderten
Töne zu
kontrollieren,
ob die
Herrschaften die
Töne treffen,
die in den Noten
stehen.
Und ob sie auch
die
GEMA-Gebühren
bezahlt haben.
Wie sollen die
'Regensburger
Stadt-Sheriffs'
hier gegen was
bitte vorgehen ?
Weiter lesen
wir, dass die
Gruppe von
städtischen
Mitarbeitern
(vornehmlich
sicher Beamte,
die dürfen ja
nicht streiken)
für die
Beseitigung von
Unrat zu
deren Aufgaben
zählt.
Gleich stellt
sich die Frage:
Was ist nach
Auffassung von
Herrn
Oberbürgermeister
Schaidinger:
Unrat und
wie soll der
beseitigt
werden?
Rennen die
'Regensburger
Stadt-Sheriffs'
(für den Dienst
tagsüber so
genannt - nach
Sonnenuntergang
sind es
'Regensburger
Nachtwächter')
permanent mit
Mülltüten oder
rollen sie gar
Mülltonnen
herum, um den
Unrat
(what ever it is)
mit Schäufelchen
dahinein zu
beseitigen?
Weiter geht es
mit der
Überwachung von
Notwohnanlagen
und von
Verkehrseinschränkungen
an Baustellen.
Das ist ja nun
wenigsten
einigermaßen
überschaubar,
was da zu tun
ist für die
'Regensburger
Nachtwächter'.
Wäre doch eine
schöne Aufgabe
für die
akkreditierte
Regensburger
'Stadtmaus' -
die kennt sich
doch schon mit
Kostümen aus und
belebt das
Weltkulturerbe
allein schon am
24.11.07 bei der
Welterbefeier.
Alles typisches
undefiniertes
'Regensburg
Geschwafel' und
Augenauswischerei
der Bürger.
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Schlosspark von Eingriffen in
Baumbestand kaum betroffen –
Stadt hat keinen Einfluss auf geplante Baumfällung
„Ich habe großes Verständnis dafür,
dass sich Menschen für den Erhalt von alten Baumbeständen einsetzen
und sich Sorgen um den fürstlichen Schlosspark machen.“ In der
Diskussion um Baumfällungen, die für den Bau einer Zufahrt zur
Tiefgarage des geplanten Hotels im Fürstlichen Schloss notwendig
werden, gebe es aber mittlerweile so viele Missverständnisse und
Fehlinformationen, dass er es sehe es deshalb als notwendig ansehe,
so Oberbürgermeister Hans Schaidinger, sich in die Debatte
einzuschalten und für die notwendige sachliche Klärung zu sorgen.
Gerade das Umfeld des Schlosses
weise einen außerordentlich hohen und dichten Baumbestand auf,
sowohl an der Allee, als auch entlang der Margaretenstraße. Allein
der Park selbst umfasst etwa 1 500 Bäume. Im Außenbereich des Parks
stehen noch einmal weit über 1 500 Bäume.
Von diesem Baumbestand müssen 32
Bäume, die unter die Baumschutzordnung fallen, gefällt werden und
15, die der Baumschutzverordnung nicht unterliegen.
„Das heißt, dass von der Fällung
kaum mehr als ein Prozent des gesamten Baumbestandes betroffen ist“;
so der OB. Der Großteil davon liege nicht im eigentlichen
Schlosspark, in dem unmittelbar nur zwei Bäume betroffen seien,
sondern auf einem Grundstück nördlich der Margaretenstraße, für das
auch bisher schon Baurecht gegeben war!
Für all diese Bäume sind
umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen. Mehr als 100 Bäume werden
neu angepflanzt, ein großer Teil davon im direkten Umfeld des
Schlosses, obwohl dies nach der Baumschutzverordnung nicht
erforderlich ist. Außerdem habe man auch in der vorliegenden Planung
noch einmal umgeplant und den Zugangstunnel verlegt, um besonders
schützenswerten Baumbestand zu erhalten.
Eindeutig falsch sei, betonte
Schaidinger, dass – wie in der Presse berichtet – Suttner eine
einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht erwirkt habe. „Er hat
einen Antrag gestellt, das ist richtig, der liegt uns auch vor. Das
Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob es diesem Antrag
entspricht.“
Schaidinger führte weiter aus, es
liege ihm auch am Herzen, ein anderes Missverständnis auszuräumen.
Denn: „Es liegt gar nicht in meiner oder in der Macht der Stadt
Regensburg, die Baumfällung zu verhindern“. Dem fürstlichen Haus
liege eine gültige Baugenehmigung vor und nicht die Stadt, sondern
der Bauherr, sei nun für den Vollzug verantwortlich. Die
Baugenehmigung habe der Stadtrat nach sorgfältiger Prüfung erteilt.
„Wir haben uns die Angelegenheit
nicht leicht gemacht“, bestätigt auch Dr. Wolfgang Schörnig, der
Leiter des Amtes für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz. Über
acht Monate lang sei verhandelt und abgewogen worden, zwei Standorte
im Schlosspark wurden geprüft und wieder verworfen, weil sie
naturschutzrechlichen und denkmalpflegerischen Anforderungen nicht
Stand gehalten hätten. Nicht nur das Umweltamt der Stadt Regensburg
als untere Naturschutzbehörde und der Naturschutzbeirat, sondern
auch die höhere Naturschutzbehörde waren in die Verhandlungen
eingeschaltet. Auch die Regierung der Oberpfalz hatte die
notwendigen naturschutzrechtlichen und artenschutzpflegerischen
Eingriffe geprüft. Sie alle kamen, ebenso wie das 79-seitige
Gutachten mit landschaftspflegerischem Begleitplan, das ein Büro für
Landschaftsarchitektur erstellt hatte, zu dem Ergebnis, dass der
Eingriff möglich und akzeptabel sei.
Maximilian Raab, der
stellvertretende Leiter des Bauordnungsamtes, erklärte, die
Baugenehmigung sei so gut vorbereitet gewesen wie kaum eine andere.
Dem Stadtrat seien bei seiner Entscheidung alle Alternativen, auch
die jetzt von Suttner favorisierte, bekannt gewesen. „Die Stadträte
konnten sich davon überzeugen, dass die jetzt gefunden Lösung,
sowohl unter denkmalschutzrechtlichen, als auch unter natur- und
artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sehr gründlich abgewogen
worden ist.“
Auch in punkto Bürgerantrag, so
Helmut Dutz, der Leiter des Bürgerzentrums, das für die Prüfung
zuständig ist, gebe es einiges klarzustellen. Keinesfalls
verwechselt werden dürfe der Bürgerantrag mit einem Bürgerbegehren.
„Ein Bürgerbegehren hat zum Ziel, einen Bürgerentscheid
herbeizuführen. Der Bürgerantrag dagegen hat zum Ziel, dass sich das
zuständige Gremium – in diesem Fall ist das der Planungsausschuss –
erneut und ernsthaft mit der Thematik beschäftigt.“ Dies sei, so
Dutz, in Paragraph 18b der bayerischen Gemeindeordnung geregelt.
Dass die Stadt Regensburg nach Prüfung der Unterschriften dem Antrag
nachkommen werde und das Thema noch einmal vom Stadtrat behandelt
werde, stehe außer Frage.
Das sichert auch OB Schaidinger zu.
Eine erneute Diskussion bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die
Stadträte dabei auch zu einem anderen Ergebnis kommen werden. Er
werde dem Stadtrat die Sach- und Rechtslage noch einmal darstellen,
der müsse dann eine Entscheidung treffen, die wie die Entscheidung
des Stadtplanungsausschusses vom 17. Juli 2007 im Rahmen der
geltenden Gesetze liegen müsse, um nicht Haftungsansprüche gegen die
Stadt oder die Stadträte wegen eventuell rechtswidriger
Entscheidungen auszulösen.
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F"Kulturpolitik
hat enorm hohen Stellenwert"
Die SPD hat am Wochenende ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Neben der Verabschiedung des „Hamburger Programms“ standen die Neuwahlen des Parteivorstands sowie weit über 400 inhaltliche Anträge auf der Tagesordnung. Mit dem SPD Fraktionsvorsitzenden Joachim Wolbergs, der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Erika Simm und Katja Vogel, Stadtratskandidatin und Bildungsbeauftragte im SPD-Bezirksvorstand, waren auch drei Regensburger Genossen unter den rund 400 Delegierten.
"Wolli" in Hamburg
„Von diesem Parteitag geht ein klares Signal für die Einheit der SPD aus“, so Joachim Wolbergs. Nicht nur Kurt Beck, sondern auch seinen drei Stellvertreter seien mit hervorragenden Ergebnissen gewählt worden. Das gute Ergebnis Becks überrascht den Fraktionsvorsitzenden nicht: „Kurt Beck hat mit seinem Vorstoß, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere zu verlängern, klar Position bezogen und Führungsstärke bewiesen. Auch das wurde von den Delegierten mit einem überragenden Ergebnis honoriert.“
Schwerpunkt des Parteitags war jedoch die Debatte um das neue Grundsatzprogramm der Partei. „Es ist schon etwas Besonderes bei einem so historischen Parteitag dabei zu sein“, berichtete Katja Vogel. „Das neue Grundsatzprogramm zeigt ganz deutlich, wofür die SPD nicht nur heute, sondern auch in Zukunft steht. Wir haben mit dem „Hamburger Programm“ ein Programm verabschiedet, dass gleiche Chancen für alle ermöglicht und sich für ein soziales, friedliches und wirtschaftlich erfolgreiches Deutschland einsetzt“, so die Stadtratskandidatin.
Neues Parteiprogramm
Neben dem Grundsatzprogramm und den Neuwahlen wurden auf dem Parteitag Leitanträge zu zentralen Themen beraten. „Der Leitantrag „Kultur ist unsere Zukunft“ hat gezeigt, welch hohen Stellenwert, dieser Bereich in der SPD einnimmt“, erklärt Wolbergs. Die Beschäftigung mit diesem Thema habe den Fraktionsvorsitzenden sehr gefreut, da deutlich wurde, welche Rahmenbedingungen die Politik hier schaffen müsse, um Kunst- und Kultur stärker als bisher zu fördern.
Auch auf der Grundlage dieses Leitantrages werde er am 19. November im Rahmen der Reihe „Stadtgespräche“ die Vorstellungen der SPD zur kommunalen Kulturpolitik vorstellen und erläutern.
Auch Schaidinger war eingeladen
Laut CSU-Sonntagszeitung wäre auch Schaidinger zum SPD-Bundesparteitag eingeladen gewesen, hatte den Termin aber nicht wahrgenommen. „Es wäre schön gewesen, wenn Schaidinger zum Bundesparteitag gekommen wäre“, sagt Erika Simm. „Dann hätte er wenigstens selbst miterlebt, mit welchem Entsetzen Kurt Beck über die Zustände in der Regensburg CSU gesprochen hat.“ Kurt Beck hatte während seiner Eröffnungsrede auch einen Schwenk zur Kommunalpolitik gemacht. Dabei erwähnte er explizit die Regensburger CSU. Wenn man sich dort gegenseitig mit Enthüllungen drohe und in der Regensburger CSU ein Klima herrsche, das am Rechtsradikalismus entlang schramme, „dann sagen wir nein zu einer solchen Politik“, erklärte Kurt Beck.
Pressemitteilung von OB-Kandidat Joachim Wolbergs (SPD)
[ 29.10.07 - online-redaktion]
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F
Wahlkampf in
der Stadt
ohne Rückgrat
Der
Wahlk(r)ampf
hat
begonnen!
Und
richtig
reingeworfen
hat sich
natürlich
der
Verleger
der
Regensburger
Stadtzeitung
Peter
Kittel,
gleichzeitig
auch
Besitzer
des
umstrittenen
Regensburger
Veranstaltungsservice.
Er ist
einer
der
wichtigsten
Stimmungsmacher
der SchA
(Schaidinger
Abteilung).
Ohne
Rücksicht
auf die
ganze
Wahrheit
drischt
er am
liebsten
auf den
SPD-Fraktionsvorsitzenden
Joachim
Wolbergs
ein.
Aber mit
der
Wahrheit
nimmt er
es
sowieso
nicht so
genau,
da
werden
aus
circa
150.000
Besuchern
der
Papstmesse
schon
mal gut
300.000
und die
gesammelte
Esserpresse
macht da
mit.
Denn zum
Esser-Imperium
gehört
nicht
nur die
MZ, auch
Rundschau
und
große
Anteile
von TVA
und
Funkhaus
sind
dadurch
gleichgeschaltet.
Aber der
eifrigste
Erfüllungsgehilfe
ist nach
wie vor
der
Schwarz-Kittel.
Auch
wenn er
in den
letzten
Ausgaben
seiner
RSZ
leichte
Kritik
am OB
anklingen
ließ, so
war das
höchstens
Kalkül,
wie die
Gerüchteküche
vermeldet,
um sich
Aufträge
für sein
Kerngeschäft,
den
Regensburger
Veranstaltungsservice,
zu
sichern.
Anscheinend
hat das
ja auch
geklappt
– er hat
schließlich
über
50.000
Euro für
die
Ausrichtung
der
Feierlichkeiten
zur
Übergabe
der
Weltkulturerbe-Urkunde
kassiert.
Dafür
dürfte
man
schon
mit
dementsprechend
positiver
Berichterstattung
zum
Schaidinger-Wahlkampf
rechnen.
Lustig
ist auch
die
Tatsache,
dass die
städtische
Pressestelle
sofort
für die
der
Unregelmäßigkeit
verdächtigte
Bürgermeisterin
Petra
Betz in
die
Bresche
sprang,
aber im
Falle
des
Stadtrats
Wolbergs
nicht
einen
Finger
rührte.
Verstehen
kann man
natürlich,
dass dem
OB das
“Hinter
Petra
Betz
stehen”
mehr
Spaß
macht,
als das
bei
anderen
Stadträten
der Fall
ist.
Überhaupt
scheinen
der SchA
alle
Skrupel
abhanden
gekommen
zu sein.
Wie
lässt es
sich
sonst
erklären,
dass
Peter
Kittel
in
seinem
Blättchen
erst auf
den –
als
allgemein
integer
geltenden
–
Kulturreferenten
Klemens
Unger
eindrischt
und dann
Gelder
von der
zurzeit
Schaidinger
eigenen
Stadt
für eine
Kulturveranstaltung
erhält?!
Vor
allem da
fast
jeder
weiß,
dass der
Geschäftsmann
Kittel
nur
wegen
der
Beschneidung
seiner
Geldquellen
wie
Bürgerfest
und
Brückenfest
etwas
gegen
den
Kulturreferenten
hat.
Auch die
Angriffe
gegen
den
Stadtrat
und
Vorsitzenden
der
städtischen
Kultureinrichtung
Alte
Mälzerei
Joachim
Wolbergs
sind für
Schaidinger
und
seine
Kameraden
kein
Grund,
Herrn
Kittel
finanziell
nicht zu
unterstützen,
man
könnte
fast
meinen,
es wäre
der
einzige
Grund,
so
jemanden
überhaupt
in
Erwägung
zu
ziehen.
Im
Hintergrund
steht
dabei
sicher
auch die
Überlegung,
dass
Herr
Kittel
einen
mehr als
guten
Draht zu
Peter
Esser,
Herausgeber
der MZ
und
Präsident
der
Industrie-
und
Handelskammer,
hat. El
Presidente
und der
Schwarzkittel
haben
ihre
Männerfreundschaft
erst
wieder
beim
Kneitinger
Bockanstich
im
Mutterhaus
am
Arnulfsplatz
bewiesen,
als sie
über
Stunden
miteinander
an einem
Tisch
turtelten
und fast
schon
den
Titel
“Traumpaar
des
Bocks”
erhielten.
Eigentlich
waren
Unger
und
Wolbergs
bisher
die
Einzigen,
die dem
Ausverkauf
von
öffentlichen
Veranstaltungen
an
Kittel
Einhalt
boten.
Das
alles
schreckt
aber die
“Communale
Schaidinger
Union”
(CSU)
nicht
ab, den
“Verleger”
weiter
zu
hofieren.
Tja, im
Kampf um
die
alleinige
Macht
paart
sich,
was
bocksfüßige
Kinder
bekommen
könnte.
Stadtrat
Wolbergs
bezeichnet
die
Vorgänge
in
Regensburg
mit:
“Der
Stadt
fehlt
leider
das
Rückgrat”,
und
recht
hat er!
Stadtrat
Dr. Gero
Kollmer
benennt
das
Ganze
als
“Morbus
Schaidinger”.
Und wann
stehen
die
Regensburger
endlich
auf
gegen
das
subversive
Netzwerk
Schaidinger-Esser-Kittel
& Co?
Nicht
mal in
der MZ
findet
es
jemand
anstößig,
dass
Sabine
Beintinger
sowohl
für
Kittel
beim
Weihnachtsmarkt
im
fürstlichen
Schloss
arbeitet
und
gleichzeitig
für die
Tageszeitung
die
Rubrik
“Regensburger
Geflüster”
betreut.
In
dieser
Rubrik
wurde
letztes
Weihnachten
derselbe
Markt
wöchentlich
gelobt
und der
traditionelle
Christkindlmarkt
am
Neupfarrplatz
fast
schon
totgeschwiegen.
Aber
diese
Verquickungen
sind im
Wahlkampf
sicher
sehr
nützlich,
wie man
in der
Tagespresse
sehen
kann. Da
feiert
die
Stadt
das
20-Jährige
des
eigentlich
viel
älteren
Westbads,
nur um
den OB
beim
Kuchenschneiden
abzulichten.
Und der
nächste
Streich
folgt
zugleich:
Hans
Schaidinger
gratuliert
zum 101.
Geburtstag,
normalerweise
machen
die
Stadtoberen
das nur
zu
wirklich
runden
Wiegenfesten
und dann
ist
eigentlich
Frau
Betz
dafür
zuständig.
Was
kommt
wohl als
Nächstes?
Ein
Rathausempfang
für 101
Dalmatiner?
(Tom
O’Burger)
[
8.11.07 -
online-redaktion]
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Ich
verstehe diese Besprechungen und Kommentare
nicht als Kritik um der Kritik
willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes. Neben Sachaussagen enthält diese
private Homepage
auch Überspitztes und Satire. Für diese nehme
ich den Kunstvorbehalt nach
Artikel 5 Grundgesetz in Anspruch. In
die Texte baue ich gelegentlich Fehler ein,
um Kommentare
herauszufordern. Dieter Hansing
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