'Nun weiß es die Welt!'
 

 
     


    Regensburger Wochenkommentar und Presseschau

  
       10.11.2007

 

 
     

Damals_Regensburg_Kommentar_'Regensburger_Wochen-Presseschau_10.11.2007'.htm
   
 
 
"Hört, ihr Leut', und lasst euch sagen"
 
 
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Da schlägt er nun, doch wohl weil Wahlkampf ist, plötzlich zu, der Herr Oberbürgermeister mit den ihm folgenden
'CSU-lern' und installiert einen Ordnungsservice.

Die armen Vandalisten werden nun doch wohl hauptsächlich zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang von neu beauftragten ’Regensburger Nachtwächtern’ aus dem unerschöpflichen Arsenal von doch offensichtlich unterbeschäftigten Regensburger BAT-Mitarbeitern – doch nicht eventuell sogar 'AT-lern' - verfolgt:

So wandern die 'Nachwächter' dann durch die Gassen des Welterbes, an den vom Gestaltungsbeirat bestätigten Neubauten vorbei, über preisgekrönte Plätze, schauen hierhin und dorthin, mal die Flaniermeile hinunter, ob nicht gerade jemand zum Fleiß über diese Nord-Süd-Runway die Stadt verlässt.

Aber die neuen 'Regensburger Stadt-Sherrifs' müssen natürlich auch die 'Kultur-Meile' im Auge haben, damit dort nicht gar jemand Schmierereien an den ausgestellten 'Kunstwerken' anbringen möge.

Hunde müssen kontrolliert werden.

 

http://www.regensburg.de/stadtrecht/satzungen/3-6-1.shtml
Vom 7. März 1994
(AMBl.Nr. 13 vom 28. März 1994)

Aufgrund des Artikel 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erläßt die Stadt Regensburg folgende Verordnung:
§ 1
Begriffsbestimmungen
Die Eigenschaft eines Kampfhundes bestimmt sich nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG. Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm.
§ 2
Anleinpflicht
(1) Kampfhunde und große Hunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, die südlich der Donau innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsberger Straße sowie aus dem Villapark, liegen, ständig an der Leine zu führen.
(2) Die Leine muß reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.
§ 3
Ausnahmen
Diese Anleinpflicht gilt nicht für Blindenführhunde, im Einsatz befindliche Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn, der Bundeswehr, für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde sowie Hunde, die als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind.
§ 4
Ordnungswidrigkeit
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 einen Kampfhund oder einen großen Hund nicht an der Leine führt oder wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 2 dabei eine nicht reißfeste oder eine mehr als 3 m lange Leine verwendet.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.


 

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http://www.regensburg.de/stadtrecht/satzungen/19-5-1.shtml

Verhalten in den Grünanlagen und auf Kinderspielanlagen

(1) Die Grünanlagen und Kinderspielanlagen dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt, die Anlageneinrichtungen nicht verändert werden.
(2) Die Benutzer der Grünanlagen und Kinderspielanlagen müssen sich so verhalten, daß kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
     Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist rücksichtsvoll zu begegnen.
(3) Rasenflächen dürfen zum Sonnenbaden, Ruhen und Spielen betreten werden.
(4) In den Grünanlagen und Kinderspielanlagen ist den Benutzern untersagt:
1. Rasenflächen und Anpflanzungen zu betreten oder zu befahren, soweit dies nicht gemäß § 3 oder im Einzelfall gestattet ist.
2. Ballspielen sowie Rodeln und Skifahren außerhalb der gekennzeichneten Spiel- und Sportflächen.
3. Zelte und Wohnwagen aufzustellen.
4. Zu nächtigen.
5. Fahren, Schieben, Parken, Abstellen und Reinigen von Kraftfahrzeugen sowie Radfahren und Reiten; dies gilt nicht für Wege und Flächen, die durch
    entsprechende Beschilderung hierfür freigegeben sind und für das Radfahren von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
6. Hunde frei oder an überlanger Leine herumlaufen zu lassen; auf Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Rasenflächen Tiere mitzubringen.
7. Diese Anlagen oder deren Einrichtungen zu entfernen, zu beschädigen oder zu verunreinigen.
8. Plakate, Flugblätter, Flugschriften, Zeitungen sowie sonstige Druckschriften zu verteilen oder anzuschlagen sowie Waren und Dienste jeglicher Art
    ohne vorherige Genehmigung anzubieten.
9. In Weihern, Teichen und Springbrunnen zu baden.
10. Eisflächen auf Weihern und Teichen vor ihrer ausdrücklichen Freigabe für die Öffentlichkeit zu betreten.
11. Versammlungen und Umzüge ohne vorherige Genehmigung zu veranstalten.
12. Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise
      herbeizuführen.
13. Sich in einem Rausch oder ähnlichen Zustand aufzuhalten, unabhängig davon, ob dieser Zustand vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische
      Getränke oder andere berauschende Mittel herbeigeführt wurde.
14. Alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in die Anlagen zum dortigen Genuß zu verbringen in der Absicht, sich in einen Rausch oder
       ähnlichen Zustand zu versetzen.
15. Wasservögel zu füttern.

 

Möchte denn der Oberbürgermeister nicht doch mal etwas deutlicher werden und sich nicht so sibyllinisch ausdrücken.

Die 'Regensburger Stadt-Sheriffs' sind also zuständig für die

Eindämmung von wildem Plakatieren und Schmierereien.

Eindämmung heißt doch reduzieren, dagegen ist ja dann wohl einiges erlaubt, anderes nicht - wie auch die Definition von 'wildem' Plakatieren fehlt.
Ist ein von Herrn Söll nächtens angeklebter Hinweis auf eines seiner mehr oder minder gut besuchten Konzerte ein 'wildes Plakatieren'?

Ganz besonders wichtig ist die Überwachung von ’Gaststättenlärm’ ?

Was bitte versteht der Herr Oberbürgermeister von Regensburg unter Gaststättenlärm ?

Das Regierungspräsidium Darmstadt gibt vor.
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=d468edc99c1dce9ea2a79c963c7e697b

Und ist das in Regensburg auch so ?
 
 

Gaststättenlärm

Bei Geräuschen aus kulturellen Einrichtungen, Diskotheken, Gaststätten u. a., die gewerblich betrieben werden und damit in den Geltungsbereich des Gaststättengesetzes fallen, handelt es sich um Gewerbelärm. Dieser wird nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm beurteilt.
Zum Lärm von Gaststätten zählen neben dem Lärm, der bei dem Betrieb typischerweise entsteht (Geräusche aus Küchen und Abluftanlagen), auch der Lärm des Liefer- und Publikumsverkehrs.

Obwohl Gaststättenlärm nach den Regeln der TA Lärm beurteilt wird, gibt es hier doch eine Sonderregelung. So werden die Gaststätten in Hessen von den Kreisausschüssen bzw. Magistrat überwacht. Das heißt, im Falle von Anfragen oder Beschwerden finden Sie Ihren Ansprechpartner in dem für Sie zuständigen Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

Und 'Sondernutzungen' ist ja ganz klar, dass nicht etwa jemand 'a Fahnderl' raushängt, womöglich mit einem Stadtratsmitglied: Frau Göhring vielleicht und Frau Neuner - wegen des Proporzes.
Wie wäre es mit Herrn Schlegl (Christian) dem Hoffnungsträger der CSU?

Weiter geht es für die Regensburger Stadt-Sheriffs mit der 'Kontrolle von Straßenmusikanten'.

Hier geht es doch wohl darum, die abgesonderten Töne zu kontrollieren, ob die Herrschaften die Töne treffen, die in den Noten stehen.
Und ob sie auch die GEMA-Gebühren bezahlt haben.
Wie sollen die 'Regensburger Stadt-Sheriffs' hier gegen was bitte vorgehen ?

Weiter lesen wir, dass die Gruppe von städtischen Mitarbeitern (vornehmlich sicher Beamte, die dürfen ja nicht streiken) für die Beseitigung von Unrat zu deren Aufgaben zählt.

Gleich stellt sich die Frage:
Was ist nach Auffassung von Herrn Oberbürgermeister Schaidinger: Unrat und wie soll der beseitigt werden?

Rennen die 'Regensburger Stadt-Sheriffs' (für den Dienst tagsüber so genannt - nach Sonnenuntergang sind es 'Regensburger Nachtwächter') permanent mit Mülltüten oder rollen sie gar Mülltonnen herum, um den Unrat
(what ever it is) mit Schäufelchen dahinein zu beseitigen?

Weiter geht es mit der Überwachung von Notwohnanlagen und von Verkehrseinschränkungen an Baustellen.
Das ist ja nun wenigsten einigermaßen überschaubar, was da zu tun ist für die 'Regensburger Nachtwächter'.

Wäre doch eine schöne Aufgabe für die akkreditierte Regensburger 'Stadtmaus' - die kennt sich doch schon mit Kostümen aus und belebt das Weltkulturerbe allein schon am 24.11.07 bei der Welterbefeier.

Alles typisches undefiniertes 'Regensburg Geschwafel' und Augenauswischerei der Bürger.
 

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Schlosspark von Eingriffen in Baumbestand kaum betroffen –
Stadt hat keinen Einfluss auf geplante Baumfällung

„Ich habe großes Verständnis dafür, dass sich Menschen für den Erhalt von alten Baumbeständen einsetzen und sich Sorgen um den fürstlichen Schlosspark machen.“ In der Diskussion um Baumfällungen, die für den Bau einer Zufahrt zur Tiefgarage des geplanten Hotels im Fürstlichen Schloss notwendig werden, gebe es aber mittlerweile so viele Missverständnisse und Fehlinformationen, dass er es sehe es deshalb als notwendig ansehe, so Oberbürgermeister Hans Schaidinger, sich in die Debatte einzuschalten und für die notwendige sachliche Klärung zu sorgen.

Gerade das Umfeld des Schlosses weise einen außerordentlich hohen und dichten Baumbestand auf, sowohl an der Allee, als auch entlang der Margaretenstraße. Allein der Park selbst umfasst etwa 1 500 Bäume. Im Außenbereich des Parks stehen noch einmal weit über 1 500 Bäume.

Von diesem Baumbestand müssen 32 Bäume, die unter die Baumschutzordnung fallen, gefällt werden und 15, die der Baumschutzverordnung nicht unterliegen.

„Das heißt, dass von der Fällung kaum mehr als ein Prozent des gesamten Baumbestandes betroffen ist“; so der OB. Der Großteil davon liege nicht im eigentlichen Schlosspark, in dem unmittelbar nur zwei Bäume betroffen seien, sondern auf einem Grundstück nördlich der Margaretenstraße, für das auch bisher schon Baurecht gegeben war!

Für all diese Bäume sind umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen. Mehr als 100 Bäume werden neu angepflanzt, ein großer Teil davon im direkten Umfeld des Schlosses, obwohl dies nach der Baumschutzverordnung nicht erforderlich ist. Außerdem habe man auch in der vorliegenden Planung noch einmal umgeplant und den Zugangstunnel verlegt, um besonders schützenswerten Baumbestand zu erhalten.

Eindeutig falsch sei, betonte Schaidinger, dass – wie in der Presse berichtet – Suttner eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht erwirkt habe. „Er hat einen Antrag gestellt, das ist richtig, der liegt uns auch vor. Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob es diesem Antrag entspricht.“

Schaidinger führte weiter aus, es liege ihm auch am Herzen, ein anderes Missverständnis auszuräumen. Denn: „Es liegt gar nicht in meiner oder in der Macht der Stadt Regensburg, die Baumfällung zu verhindern“. Dem fürstlichen Haus liege eine gültige Baugenehmigung vor und nicht die Stadt, sondern der Bauherr, sei nun für den Vollzug verantwortlich. Die Baugenehmigung habe der Stadtrat nach sorgfältiger Prüfung erteilt.

„Wir haben uns die Angelegenheit nicht leicht gemacht“, bestätigt auch Dr. Wolfgang Schörnig, der Leiter des Amtes für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz. Über acht Monate lang sei verhandelt und abgewogen worden, zwei Standorte im Schlosspark wurden geprüft und wieder verworfen, weil sie naturschutzrechlichen und denkmalpflegerischen Anforderungen nicht Stand gehalten hätten. Nicht nur das Umweltamt der Stadt Regensburg als untere Naturschutzbehörde und der Naturschutzbeirat, sondern auch die höhere Naturschutzbehörde waren in die Verhandlungen eingeschaltet. Auch die Regierung der Oberpfalz hatte die notwendigen naturschutzrechtlichen und artenschutzpflegerischen Eingriffe geprüft. Sie alle kamen, ebenso wie das 79-seitige Gutachten mit landschaftspflegerischem Begleitplan, das ein Büro für Landschaftsarchitektur erstellt hatte, zu dem Ergebnis, dass der Eingriff möglich und akzeptabel sei.

Maximilian Raab, der stellvertretende Leiter des Bauordnungsamtes, erklärte, die Baugenehmigung sei so gut vorbereitet gewesen wie kaum eine andere. Dem Stadtrat seien bei seiner Entscheidung alle Alternativen, auch die jetzt von Suttner favorisierte, bekannt gewesen. „Die Stadträte konnten sich davon überzeugen, dass die jetzt gefunden Lösung, sowohl unter denkmalschutzrechtlichen, als auch unter natur- und artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sehr gründlich abgewogen worden ist.“

Auch in punkto Bürgerantrag, so Helmut Dutz, der Leiter des Bürgerzentrums, das für die Prüfung zuständig ist, gebe es einiges klarzustellen. Keinesfalls verwechselt werden dürfe der Bürgerantrag mit einem Bürgerbegehren. „Ein Bürgerbegehren hat zum Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Der Bürgerantrag dagegen hat zum Ziel, dass sich das zuständige Gremium – in diesem Fall ist das der Planungsausschuss – erneut und ernsthaft mit der Thematik beschäftigt.“ Dies sei, so Dutz, in Paragraph 18b der bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Dass die Stadt Regensburg nach Prüfung der Unterschriften dem Antrag nachkommen werde und das Thema noch einmal vom Stadtrat behandelt werde, stehe außer Frage.

Das sichert auch OB Schaidinger zu. Eine erneute Diskussion bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die Stadträte dabei auch zu einem anderen Ergebnis kommen werden. Er werde dem Stadtrat die Sach- und Rechtslage noch einmal darstellen, der müsse dann eine Entscheidung treffen, die wie die Entscheidung des Stadtplanungsausschusses vom 17. Juli 2007 im Rahmen der geltenden Gesetze liegen müsse, um nicht Haftungsansprüche gegen die Stadt oder die Stadträte wegen eventuell rechtswidriger Entscheidungen auszulösen.

 
 
 
 

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Aus der Frankenpost:

Mehrere CSU-Abgeordnete aus der Oberpfalz haben
sich für eine Verlängerung der geplanten Transrapid-Strecke zum Münchner Flughafen bis nach Regensburg ausgesprochen. Nach einer Zusammenkunft am Mittwochabend erklärte der Weidener Abgeordnete
Georg Stahl, der Weiterbau bis Regensburg böte neben einem technologischen Schub auch die Chance auf eine hochmoderne Flughafenanbindung für den gesamten ostbayerischen Raum.


[ 9.11.07 - online-redaktion]




Zukunftsmusik
F'Zentralflughafen mit Transrapid-Anschluss'

Der Flughafen Berlin-Tempelhof wird nach Fertigstellung des Flughafens Berlin-Brandenburg
im Süden der Bundeshauptstadt geschlossen.

Noch unbestätigt sind Überlegungen von Oberpfälzern und Regensburger CSU-Granden, den Gebäude-Komplex in Berlin abzutragen und am Oberislinger Feld als
'Zentralflughafen Regensburg - Johannes Schaidinger'
neu zu errichten.

Faschingsbeginn ist erst am Sonntag um 11.11 Uhr,
aber einige können es wieder mal nicht erwarten und müssen jetzt schon Witze reißen. Oberpfälzer CSU-Politiker fordern allen Ernstes die Verlängerung der Transrapidstrecke bis nach Regensburg!
Dies als Ersatz für die Marzlinger Spange.

Da kommt einem spontan ein Text der Biermösl Blosn (zusammen mit Gerhard Polt) aus dem Stück „Offener Vollzug“ am Residenztheater München in den Sinn:
„… mir Bayern wollen in Europa Welcome Pisa Sieger wern, vor de Finnen
aa wenn de Oberpfälzer de Sache sehr erschwern…"


Ein Spontankommentar von Peter Lang
[ 9.11.07 - online-redaktion]
 

 


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 F"Kulturpolitik hat enorm hohen Stellenwert"
 
Die SPD hat am Wochenende ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Neben der Verabschiedung des „Hamburger Programms“ standen die Neuwahlen des Parteivorstands sowie weit über 400 inhaltliche Anträge auf der Tagesordnung. Mit dem SPD Fraktionsvorsitzenden Joachim Wolbergs, der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Erika Simm und Katja Vogel, Stadtratskandidatin und Bildungsbeauftragte im SPD-Bezirksvorstand, waren auch drei Regensburger Genossen unter den rund 400 Delegierten.
Kalender 2008
 
"Wolli" in Hamburg
„Von diesem Parteitag geht ein klares Signal für die Einheit der SPD aus“, so Joachim Wolbergs. Nicht nur Kurt Beck, sondern auch seinen drei Stellvertreter seien mit hervorragenden Ergebnissen gewählt worden. Das gute Ergebnis Becks überrascht den Fraktionsvorsitzenden nicht: „Kurt Beck hat mit seinem Vorstoß, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere zu verlängern, klar Position bezogen und Führungsstärke bewiesen. Auch das wurde von den Delegierten mit einem überragenden Ergebnis honoriert.“

Schwerpunkt des Parteitags war jedoch die Debatte um das neue Grundsatzprogramm der Partei. „Es ist schon etwas Besonderes bei einem so historischen Parteitag dabei zu sein“, berichtete Katja Vogel. „Das neue Grundsatzprogramm zeigt ganz deutlich, wofür die SPD nicht nur heute, sondern auch in Zukunft steht. Wir haben mit dem „Hamburger Programm“ ein Programm verabschiedet, dass gleiche Chancen für alle ermöglicht und sich für ein soziales, friedliches und wirtschaftlich erfolgreiches Deutschland einsetzt“, so die Stadtratskandidatin.

Neues Parteiprogramm
Neben dem Grundsatzprogramm und den Neuwahlen wurden auf dem Parteitag Leitanträge zu zentralen Themen beraten. „Der Leitantrag „Kultur ist unsere Zukunft“ hat gezeigt, welch hohen Stellenwert, dieser Bereich in der SPD einnimmt“, erklärt Wolbergs. Die Beschäftigung mit diesem Thema habe den Fraktionsvorsitzenden sehr gefreut, da deutlich wurde, welche Rahmenbedingungen die Politik hier schaffen müsse, um Kunst- und Kultur stärker als bisher zu fördern.
Auch auf der Grundlage dieses Leitantrages werde er am 19. November im Rahmen der Reihe „Stadtgespräche“ die Vorstellungen der SPD zur kommunalen Kulturpolitik vorstellen und erläutern.

Auch Schaidinger war eingeladen
Laut CSU-Sonntagszeitung wäre auch Schaidinger zum SPD-Bundesparteitag eingeladen gewesen, hatte den Termin aber nicht wahrgenommen. „Es wäre schön gewesen, wenn Schaidinger zum Bundesparteitag gekommen wäre“, sagt Erika Simm. „Dann hätte er wenigstens selbst miterlebt, mit welchem Entsetzen Kurt Beck über die Zustände in der Regensburg CSU gesprochen hat.“ Kurt Beck hatte während seiner Eröffnungsrede auch einen Schwenk zur Kommunalpolitik gemacht. Dabei erwähnte er explizit die Regensburger CSU. Wenn man sich dort gegenseitig mit Enthüllungen drohe und in der Regensburger CSU ein Klima herrsche, das am Rechtsradikalismus entlang schramme, „dann sagen wir nein zu einer solchen Politik“, erklärte Kurt Beck.

Pressemitteilung von OB-Kandidat Joachim Wolbergs (SPD)
[ 29.10.07 - online-redaktion]
 
 
 

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F Wahlkampf in der Stadt ohne Rückgrat
 
Kalender 2008
 
Der Wahlk(r)ampf hat begonnen! Und richtig reingeworfen hat sich natürlich der Verleger der Regensburger Stadtzeitung Peter Kittel, gleichzeitig auch Besitzer des umstrittenen Regensburger Veranstaltungsservice. Er ist einer der wichtigsten Stimmungsmacher der SchA (Schaidinger Abteilung). Ohne Rücksicht auf die ganze Wahrheit drischt er am liebsten auf den SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Wolbergs ein. Aber mit der Wahrheit nimmt er es sowieso nicht so genau, da werden aus circa 150.000 Besuchern der Papstmesse schon mal gut 300.000 und die gesammelte Esserpresse macht da mit. Denn zum Esser-Imperium gehört nicht nur die MZ, auch Rundschau und große Anteile von TVA und Funkhaus sind dadurch gleichgeschaltet. Aber der eifrigste Erfüllungsgehilfe ist nach wie vor der Schwarz-Kittel. Auch wenn er in den letzten Ausgaben seiner RSZ leichte Kritik am OB anklingen ließ, so war das höchstens Kalkül, wie die Gerüchteküche vermeldet, um sich Aufträge für sein Kerngeschäft, den Regensburger Veranstaltungsservice, zu sichern. Anscheinend hat das ja auch geklappt – er hat schließlich über 50.000 Euro für die Ausrichtung der Feierlichkeiten zur Übergabe der Weltkulturerbe-Urkunde kassiert. Dafür dürfte man schon mit dementsprechend positiver Berichterstattung zum Schaidinger-Wahlkampf rechnen.
Lustig ist auch die Tatsache, dass die städtische Pressestelle sofort für die der Unregelmäßigkeit verdächtigte Bürgermeisterin Petra Betz in die Bresche sprang, aber im Falle des Stadtrats Wolbergs nicht einen Finger rührte. Verstehen kann man natürlich, dass dem OB das “Hinter Petra Betz stehen” mehr Spaß macht, als das bei anderen Stadträten der Fall ist. Überhaupt scheinen der SchA alle Skrupel abhanden gekommen zu sein. Wie lässt es sich sonst erklären, dass Peter Kittel in seinem Blättchen erst auf den – als allgemein integer geltenden – Kulturreferenten Klemens Unger eindrischt und dann Gelder von der zurzeit Schaidinger eigenen Stadt für eine Kulturveranstaltung erhält?! Vor allem da fast jeder weiß, dass der Geschäftsmann Kittel nur wegen der Beschneidung seiner Geldquellen wie Bürgerfest und Brückenfest etwas gegen den Kulturreferenten hat. Auch die Angriffe gegen den Stadtrat und Vorsitzenden der städtischen Kultureinrichtung Alte Mälzerei Joachim Wolbergs sind für Schaidinger und seine Kameraden kein Grund, Herrn Kittel finanziell nicht zu unterstützen, man könnte fast meinen, es wäre der einzige Grund, so jemanden überhaupt in Erwägung zu ziehen.
Im Hintergrund steht dabei sicher auch die Überlegung, dass Herr Kittel einen mehr als guten Draht zu Peter Esser, Herausgeber der MZ und Präsident der Industrie- und Handelskammer, hat. El Presidente und der Schwarzkittel haben ihre Männerfreundschaft erst wieder beim Kneitinger Bockanstich im Mutterhaus am Arnulfsplatz bewiesen, als sie über Stunden miteinander an einem Tisch turtelten und fast schon den Titel “Traumpaar des Bocks” erhielten.
Eigentlich waren Unger und Wolbergs bisher die Einzigen, die dem Ausverkauf von öffentlichen Veranstaltungen an Kittel Einhalt boten. Das alles schreckt aber die “Communale Schaidinger Union” (CSU) nicht ab, den “Verleger” weiter zu hofieren. Tja, im Kampf um die alleinige Macht paart sich, was bocksfüßige Kinder bekommen könnte.
Stadtrat Wolbergs bezeichnet die Vorgänge in Regensburg mit: “Der Stadt fehlt leider das Rückgrat”, und recht hat er! Stadtrat Dr. Gero Kollmer benennt das Ganze als “Morbus Schaidinger”.
Und wann stehen die Regensburger endlich auf gegen das subversive Netzwerk Schaidinger-Esser-Kittel & Co?
Nicht mal in der MZ findet es jemand anstößig, dass Sabine Beintinger sowohl für Kittel beim Weihnachtsmarkt im fürstlichen Schloss arbeitet und gleichzeitig für die Tageszeitung die Rubrik “Regensburger Geflüster” betreut. In dieser Rubrik wurde letztes Weihnachten derselbe Markt wöchentlich gelobt und der traditionelle Christkindlmarkt am Neupfarrplatz fast schon totgeschwiegen.
Aber diese Verquickungen sind im Wahlkampf sicher sehr nützlich, wie man in der Tagespresse sehen kann. Da feiert die Stadt das 20-Jährige des eigentlich viel älteren Westbads, nur um den OB beim Kuchenschneiden abzulichten. Und der nächste Streich folgt zugleich: Hans Schaidinger gratuliert zum 101. Geburtstag, normalerweise machen die Stadtoberen das nur zu wirklich runden Wiegenfesten und dann ist eigentlich Frau Betz dafür zuständig. Was kommt wohl als Nächstes? Ein Rathausempfang für 101 Dalmatiner?

(Tom O’Burger)
[ 8.11.07 - online-redaktion]
 

 

 
 
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"Jetzt können's netamoal die Feuerglock'n leut'n,
wann der Bischof do noch kumma tat."


 

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Ich verstehe diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthält diese private Homepage auch Überspitztes und Satire.
Für diese nehme ich den Kunstvorbehalt nach
Artikel 5 Grundgesetz in Anspruch.
In die Texte baue ich gelegentlich Fehler ein,
um Kommentare herauszufordern.
Dieter Hansing

 

 

 
 
 
     

 

 

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