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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Evakuierung
der nicht kämpfende Zivilbevölkerung Berlins

 
   ... am 01. August 1943 beschlossen
 
 
In der Nacht zum  28. Juli 1943 hatte einer der schwersten Luftangriffe über Hamburg stattgefunden.
30.000 Menschen wurden getötet, 300.000 Wohnungen, 580 Industriebetriebe, 2.632 gewerbliche Betriebe, 80 Anlagen der Wehrmacht, 24 Krankenhäuser, 277 Schulen, 58 Kirchen zerstört.

Daher wies man die Berliner an, mit der Evakuierung eines Teils der Bevölkerung zu beginnen.


 

 
 

'Nicht ohne Grund habe ich z.B. angeordnet, daß Kinder nach Möglichkeit, und wenn die Eltern es wünschen, in Begleitung ihrer nicht berufstätigen Mutter, sonst ihrer Lehrer, von Berlin in die für die Reichshauptstadt bestimmten Aufnahmegaue geschickt werden.
 
Ich habe selbst eine Schar von Kindern zu Hause, und weiß sehr wohl, was es für Eltern bedeutet, sich in dieser schweren Zeit von ihnen zu trennen.
 Aber gerade weil ich Kinder habe, bin ich dafür, daß sie nach Möglichkeit Berlin verlassen.
 
Ich bin der Meinung, daß es für die Kinder und auch für uns, die wir für unsere Arbeit und zur Verteidigung unserer Stadt in Berlin zurückbleiben, besser ist, wenn sie absolut in Sicherheit sind.
 Ganz abgesehen von der vielleicht drohenden unmittelbaren Gefahr tut ihnen auch das häufige Luftschutzkellerleben in der Nacht nicht gut. Wer seine Kinder wirklich lieb hat, nimmt deshalb die Gelegenheit wahr, sie aufs Land zu schicken.
 
Ich werde persönlich darüber wachen, daß sie dort gut betreut und verpflegt werden.
In ruhigeren Zeiten werden wir sie gesund und frisch zurückerhalten.'

 

 

NS-Archiv
Reden und Aufsätze
aus den Jahren 1942/43
von
JOSEPH GOEBBELS

 


Bei den Angriffen hatte die deutsche Luftabwehr nur wenig Erfolg, da deren Ortungsgeräte, durch den Abwurf von Millionen von Stanniolfolien durch die Alliierten behindert, keine Daten für die Flak liefern konnten.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing