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In der Nacht zum 28. Juli 1943 hatte einer der
schwersten Luftangriffe über Hamburg stattgefunden.
30.000 Menschen wurden getötet, 300.000 Wohnungen, 580
Industriebetriebe, 2.632 gewerbliche Betriebe, 80 Anlagen der Wehrmacht,
24 Krankenhäuser, 277 Schulen, 58 Kirchen zerstört.
Daher wies man die Berliner an, mit der Evakuierung eines Teils der
Bevölkerung zu beginnen.
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'Nicht ohne Grund habe ich z.B. angeordnet, daß Kinder
nach Möglichkeit, und wenn die Eltern es wünschen, in
Begleitung ihrer nicht berufstätigen Mutter, sonst ihrer
Lehrer, von Berlin in die für die Reichshauptstadt
bestimmten Aufnahmegaue geschickt werden.
Ich habe selbst eine Schar von Kindern zu Hause, und
weiß sehr wohl, was es für Eltern bedeutet, sich in
dieser schweren Zeit von ihnen zu trennen.
Aber gerade weil ich Kinder habe, bin ich dafür, daß
sie nach Möglichkeit Berlin verlassen.
Ich bin der Meinung, daß es für die Kinder und auch für
uns, die wir für unsere Arbeit und zur Verteidigung
unserer Stadt in Berlin zurückbleiben, besser ist, wenn
sie absolut in Sicherheit sind.
Ganz abgesehen von der vielleicht drohenden
unmittelbaren Gefahr tut ihnen auch das häufige
Luftschutzkellerleben in der Nacht nicht gut. Wer seine
Kinder wirklich lieb hat, nimmt deshalb die Gelegenheit
wahr, sie aufs Land zu schicken.
Ich werde persönlich darüber wachen, daß sie dort gut
betreut und verpflegt werden.
In ruhigeren Zeiten werden wir sie gesund und frisch
zurückerhalten.'
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NS-Archiv
Reden und Aufsätze
aus den Jahren 1942/43
von
JOSEPH GOEBBELS |
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Bei den Angriffen hatte die deutsche Luftabwehr nur wenig Erfolg, da deren Ortungsgeräte,
durch den Abwurf von Millionen von Stanniolfolien durch die Alliierten behindert, keine Daten für die Flak liefern
konnten.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing |
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