Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

01. August 1944 

 
Der 1. August war für Nazi-Deutschland in mehrfacher Hinsicht ein besonderer Tag.

Am 1. August 1936 wurden die Olympischen Sommerspiele in Berlin eröffnet.

Am 1. August 1943 ordnete Goebbels die Evakuierung der nicht am Kriegsgeschehen beteiligten Bevölkerungsteile Berlins an.

.... und am 1. August 1944 erhob sich die polnische Heimatarmee in Warschau gegen die deutsche Besetzung.

Anfang 1944 bestand diese Gruppierung aus 16.000 Mann, die dann zum Sommer 1944 auf 45.000 Mann anwuchs, allerdings, ohne dass die gegen die deutschen Besetzer Kämpfenden ausreichend mit Waffen ausgestattet waren.

So gelang es Nazi-Deutschland den Aufstand niederzuschlagen, die Stadt zu zerstören, zumal sich Stalin weigerte, bis an die Weichsel vorrückend, um die polnische Heimatarmee in Warschau zu unterstützen.

Später ließ der russische Diktator am Leben gebliebene Aufständische hinrichten oder verschleppte sie in Gulags.

 

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In dieser Zeit des Aufstandes im Warschauer Ghetto lebten Marcel Reich-Ranicki mit seiner Frau Tosi in einem Unterschlupf bei einer Schriftsetzerfamilie.

Deren Hilfsbereitschaft wurde immer wieder erneut auf die Probe gestellt - der umfassend gebildete Literat konnte die Familie mit Nacherzählungen deutscher und polnischer Literatur erfreuen, so dass auch die Kinder des Ehepaares für ihre Schulbildung profitierten.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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