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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Gesetz über die Hitlerjugend

   
     ... vom 01. Dezember 1936


Den Nazis ging es darum, Kinder und Jugendliche von klein auf zu indoktrinieren. An den Vorabenden von Hitlers Geburtstag wurden die 'Pimpfe' und 'Jungmädel' verpflichtet.

Als gesetzliche Grundlage für die Verfahren wurde 1936 geschaffen das: 

 


Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936

Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab.
Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden.

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefaßt.

§2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP übertragen. Er ist damit "Jugendführer des Deutschen Reichs”. Er hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.

§4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Berlin, den 1. Dezember 1936

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler

Der Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei:
Dr. Lammers

Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I S. 993.

 


Das Deutsche Jungvolk (DJ) erfasste die 10- bis 14jährigen Jungen, die eigentliche HJ die 14- bis 18jährigen Jungen. In gleicher Weise waren die zur HJ gehörenden Mädchenverbände in Jungmädelbund (JM) und Bund Deutscher Mädel (BDM) gegliedert.

Mit dem 18. Lebensjahr ergab sich automatisch die Mitgliedschaft in der NSDAP.
Die Führung übernahmen Gleichaltrige, um die Jugend durch die Jugend zu führen.

Die Gesamtleitung hatte der Reichsjugendführer. 
Von 1933 bis 1940 Baldur von Schirach, schon seit 1931 Reichsjugendführer der NSDAP, danach Arthur Axmann von 1940 bis 1945.

Durch die 1939 eingeführte Zwangsmitgliedschaft umfasste die HJ - von 100.000 im Jahr 1932 - dann 8,7 Millionen Mitglieder im Jahr 1939.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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