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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages:

01. Februar

August Euler


   ... 1910 - der Tag der ersten Erteilung einer Erlaubnis für Luftfahrer in Deutschland.

Es musste auch ein Regelwerk für die in der Entwicklung stehende Luftfahrt in Preußen sein, nachdem die erste Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge schon am 1. August 1888 für Carl Benz erteilt wurde.

August Euler erhielt diese Luftfahrererlaubnis, nachdem er eine damals bereits international vorgeschriebene Pilotenprüfung absolviert hatte.

Er war einer der Pioniere der deutschen Luftfahrt. Schon 1908 hatte er die Berechtigung erhalten, einen französischen Doppeldecker in Deutschland zu fliegen - um das aktiv umsetzen zu können, gründete er auf einem Truppenübungsplatz bei Darmstadt den ersten Flugplatz in Deutschland - heute 'August-Euler-Flugplatz' - in Griesheim.





August Euler initiierte auf 'seinem' Flugplatz eine Flugschule und baute Werkstätten und Konstruktionshallen, um seine eigenen Flugzeug-Entwürfe in Realität umsetzen zu können.

Von 1911 an entstanden dort und auf dem von ihm angelegten Flugplatz in Frankfurt-Niederrad Flugzeuge für den militärischen Einsatz im Ersten Weltkrieg.

Es waren in den meisten Fällen Nachbauten von Entwürfen aus Frankreich und Holland.

Eigene Flugzeug-Konzepte konnte er nur für bis zu Versuchsmodellen führen, denn nach den Ersten Weltkrieg war es Deutschland verboten, eine Luftwaffe mit eigenen Flugzeugen zu betreiben.

Im Anschluss an die Zeit als Konstrukteur entwickelte August Euler als Staatssekretär im Reichsluftamt, dem Vorläufer des heutigen Bundesministeriums für Verkehr, die erste Luftverkehrsordnung für Deutschland, um einen geregelten Luftverkehr zu gewährleisten.
Sie wirkte sich bereits auf die erste kommerzielle Strecke - eine Luftpostverbindung von Frankfurt am Main nach Darmstadt - aus.

Vierzig Jahre nach seinem Übergang in den Ruhestand und fünf Jahre nach seinem Tod gab die Bundespost 1962 eine Sondermarke heraus.





Um August Euler zu ehren, ist ein 'Euler Flugzeug' vor einem 4-Engine-Jet zu sehen.

 

 

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Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing