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... am 01. März 2020
Niemand von uns glaubt an Geister, Kobolde oder Elfen, sondern wir sind
vernünftige, rational ausgerichtete Menschen mit genauer Kenntnis von
Ursache und Wirkung.
Sind wir krank, schlucken wir Pillen oder werden operiert und repariert.
Stört uns Unkraut und Ungeziefer wird es besprüht und ausgerottet.
Aber wenn im Schlaf das Gehirn auf einen anderen Betriebsmodus schaltet,
geschieht Rätselhaftes.
Wir träumen.
Geheime Ängste und Wünsche erscheinen in Situationen und Bildern, über
die es sich lohnt im wachen Zustand nachzudenken.
Es ist noch nicht lange her, da wurden auch bei uns die Töchter nach
Nützlichkeit für den Besitzstand der Familie verheiratet, so wie es auch
im Sommernachtstraum geschehen soll.
Im sorgfältig gestalteten Programmheft, in dem wir über die äußerst
wechselhaften Lebensumstände Shakespeares sowie über seine zahlreichen
Werke Wissenswertes erfahren, lernen wir, dass im Athen - nur eine Chiffre
für irgendwo, irgendwann - die harte Regel gilt, dass nur der Vater entscheidet, wer die Tochter
heiraten darf.
Und so machen sich die unerlaubten Liebenden davon in den Wald vor der
Stadt.
Eine Drehung der Stellwände und einige Versatzstücke mit wildem Grün und
Blumen - und schon wird aus dem Stadtpalast und seinen Säulen
ein Phantasiewald.
Mithilfe des flinken Punk, des attraktiven Elfenkönigs und seiner
gravitätischen Gemahlin, der sympathischen, jungen Liebenden, umschwirrt von anmutigen Elfen, aufgelockert
durch das gutgelaunte Spiel der Handwerker, rauscht das Gewirr der
Sommernacht mit viel Glitzereffekten in Kleidung und Beleuchtung an
einem Publikum vorbei, das mit seiner ansteckenden Bereitschaft, sich
über jeden Scherz herzlich zu freuen, dem Spielkreis Wellen von
Sympathie entgegenbrachte und so wurde und so wurde die Aufführung des
Sommernachtsraums in der neuen Übersetzung und Regie von Arne Borstelmann und Susanne Frangenberg ein bejubelte Erfolg
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Marie-Louise Gilles
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