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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Rassehygiene

   01. September 1939

Nicht nur der Krieg gegen Polen und damit der Zweite Weltkrieg begann am 1. September 1939.

Auf den 1. September 1939 rückdatiert wurde die Order Hitlers, 'den Gnadentod' in bestimmten Fällen gewähren zu dürfen.

 

Bereits im Juli 1933 war ein Gesetz in Kraft getreten, dass Sterilisationen vorsah, wenn aus Verbindungen erbbedingte Krankheiten bei Kindern zu erwarten waren.
 

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933

(RGBl. I, S. 529)

§1 (1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
1. angeborenem Schwachsinn,
2. Schizophrenie,
3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
4. erblicher Fallsucht,
5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
6. erblicher Blindheit,
7. erblicher Taubheit,
8. schwerer erblicher körperlicher Missbildung.
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

§2 (1) Antragsberechtigt ist derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll. Ist dieser geschäftsunfähig oder wegen Geistesschwäche entmündigt oder hat er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt; er bedarf dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. In den übrigen Fällen beschränkter Geschäftsfähigkeit bedarf der Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Hat ein Volljähriger einen Pfleger für seine Person erhalten, so ist dessen Zustimmung erforderlich.
(2) Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines für das Deutsche Reich approbierten Arztes beizufügen, daß der Unfruchtbarzumachende über das Wesen und die Folgen der Unfruchtbarmachung aufgeklärt worden ist.
(3) Der Antrag kann zurückgenommen werden.

§3 Die Unfruchtbarmachung können auch beantragen
1. der beamtete Arzt,
2. für die Insassen einer Kranken- , Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt der Anstaltsleiter.

Quelle: http://www.lsg.musin.de

 


Die Vernichtung 'unwerten Lebens' war gesetzlich geregelt.

Damit war der Weg offen für die Tötung tausender von Menschen, die nicht dem Schema des nordischen Mensches aus der Sicht der Nazis entsprachen.

 


Landespflegeanstalt Grafeneck/Württbg.

414-50-147 A

Grafeneck, den 1.März 1940 bei Münsingen

Frau
Christine Strohm

Schwenningen a.N.

Sängerstraße 53

Sehr geehrte Frau Strohm!

Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr Sohn, Herr Karl Strohm, der inzwischen in unsere Anstalt verlegt werden mußte, am 28. Februar 1940 hier infolge einer Miliartuberkulose der Lunge unerwartet verstorben ist. Alle unsere ärztlichen Bemühungen waren leider vergebens. Er ist sanft und schmerzlos entschlafen. Bei seiner schweren, unheilbaren Erkrankung bedeutet sein Tod Erlösung für ihn.

Infolge der hier bestehenden Seuchengefahr mußten wir auf polizeiliche Anweisung hin die Leiche des Entschlafenen sofort einäschern lassen. Wir bitten Sie um baldige Mitteilung, ob Sie die Urne mit den sterblichen Überresten des Verblichenen auf einem bestimmten Friedhof beisetzen lassen wollen. In diesem Falle bitten wir Sie um Benennung des Friedhofs mit genauer Postanschrift, damit wir die Übermittlung der Urne an die Friedhofsverwaltung veranlassen können.

Wenn Sie hinsichtlich der Beisetzung keine besonderen Wünsche haben oder uns innerhalb eines Monats keine Nachricht zugehen lassen, so werden wir die Beisetzung der Urne gebührenfrei vornehmen lassen.

Die Habseligkeiten des Verstorbenen mußten wir aus seuchenpolizeilichen Gründen vernichten lassen.

Zwei Sterbeurkunden, die Sie bitte für eine etwaige Vorlegung bei Behörden sorgfältig aufbewahren wollen, fügen wir bei.

Heil Hitler!

Dr. Jäger


Quelle: http://www.lsg.musin.de
 


Am 22. Juni 1905 gründete Alfred Ploetz, Nationalökonom und Mediziner (1860–1940) die Gesellschaft für Rassenhygiene, die zunächst 31 Mitglieder hatte, u.a. Carl und Gerhart Hauptmann.

Ploetz, der Jugend- und Studienfreund der Brüder Hauptmann, veröffentlichte 1895 ein Buch mit dem Titel 'Die Tüchtigkeit unsrer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus'.

Schon 1889 hatte Hauptmann in seinem 'Vor Sonnenaufgang' - basierend auf Gustav Bunges Schrift 'Die Alkoholfrage' (Leipzig 1887) - seinem ersten, erfolgreich mit einem Skandal aufgeführten Theaterstück, die Frage des Alkoholismus als Erbfaktor verarbeitet.

Alfred Loth opfert Helene Krause seinen erbpflegerischen Idealen. Sie entstammt einer Trinkerfamilie und Loth verlässt sie. Sie erfährt nicht den Grund und aus Verzweiflung über die verschmähte Liebe begeht sie am Ende des Werkes Selbstmord.

Der Begriff der 'Vernichtung lebensunwerten Lebens' fand Verbreitung erst durch das Buch 'Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens' des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred E. Hoche von 1920 – in Folge des verlorenen Ersten Weltkrieges – somit mehr aus wirtschaftlichen Gründen, Kranke nicht mitschleppen zu müssen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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