Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Karlsbader Beschlüsse

   
  ... am 02. April 1848 abgeschafft

Nach der Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch Karl Ludwig Sand regelten die restriktiven Karlsbader Beschlüsse als Ausfluss der Karlsbader Ministerialkonferenzen vom 6. bis zum 31. August 1819 das Leben.

Die damals an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende Revolutionsangst - Napoleon war gerade erst in die Verbannung geschickt worden, die Revolution und die Zeit des Korsen - hatte die übrigen Mächte in Zentraleuropa verunsichert.

Man verbarrikadierte sich und regelte mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Pressegesetz und dem Untersuchungsgesetz.

Sie bewirkten das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842), die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten.

Maßgeblich aber und Auslöser für die Einberufung der Konferenzen waren die antisemitischen Unruhen Anfang August 1819 in vielen Städten wie Prag, Graz und Wien, sowie in Amsterdam, Kopenhagen, Helsinki, Krakau.

Sie richteten sich gegen die jüdische Emanzipation, die seit der Französischen Revolution 1789 auch einige deutsche Gebiete erreicht hatte.

Damit waren Juden zu gleichberechtigten Konkurrenten von Christen geworden, die vielfach ehemals privilegierte Zunft-Mitglieder waren.

 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top