Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Winifred Wagner

 


   ...  am 02. Juli 1947 verurteilt

Sie wurde in die Gruppe II der Belasteten eingereiht und hatte 450 Tage Sonderarbeiten für die Allgemeinheit auszuführen.
60 Prozent des Vermögens wurde zur Wiedergutmachung eingezogen.

Für Dauer war ihr verwehrt ein öffentliches Amt zu übernehmen.

Sämtliche Rentenansprüche wie auch das aktive wie passive Wahlrecht verlor sie, auch durfte sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder irgendeiner Vereinigung werden.

Auf fünf Jahre durfte sie keinen freien Beruf ausüben oder selbständig in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb tätig sein, sich auch daran nicht beteiligen oder die Kontrolle hierüber ausüben.

Sie durfte nur in gewöhnlicher Arbeit und nicht als Lehrerin, Predigerin, Redakteurin, Schriftstellerin oder Rundfunkkommentatorin tätig sein.

Wohnungs- und Aufenthaltsbeschränkungen wurden auferlegt.

Aller Berechtigungen ging sie verlustig, einen Kraftwagen durfte sie auch nicht halten.

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 228.694 RM hatte sie zu tragen.

Gegen den Spruch ging Winifred Wagner in die Berufung.
Auch der Ankläger legte Widerspruch ein - ihm waren die Sühnemaßnahmen zu gering angesetzt.

 

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In einem Film über sie, mit einem Interview, das sie 1975 dem Filmemacher Hans-Jürgen Syberberg gab, bekannte sich - 30 Jahre nach dem Ende des von Hitler angezettelten Zweiten Weltkrieges - offen zum 'Führer':

"Also, wenn heute Hitler hier zum Beispiel zur Tür hereinkäme, ich wäre genauso so so so fröhlich und so so glücklich, ihn hier zu sehen und zu haben, als wie immer."

Für sie und ihre Freunde war er als USA -
'Unser seliger Adolf'
- bekannt.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41458186.html

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing