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.... ab 02. Oktober 1940
Fanatischer Intellektueller, dieser Ludwig Fischer, der seine
fehlgeleiteten Talente an politisch Ausgegrenzten abarbeitete.
Als Dr. jur. der Universität Erlangen, mit einem besonderen
Sprachentalent für Englisch und Französisch, beide Sprachen beherrschte
er perfekt, begab er sich in den Dienst der 'Bewegung'.
Schon mit 21 Jahren Mitglied der NSDAP und mit 24 Jahren Mitglied der SA
- stieg er in beiden Organisationen schnell auf.
Mit 26 Jahren stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des
Reichsechtsamtes der NSDAP in München.
Mit 34 Jahren Ernennung zum Verwaltungschef des Distrikts Warschau im
Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete.
Hier war er zuständig für die Einrichtung eines 'Wohnbezirks' für die
Warschauer Juden, was mit der Vermeidung der Ausbreitung von Seuchen
begründet wurde.
Zwangsweisen Deportation in das Ghetto erfolgte für Juden aus den
besetzten Gebieten wie aus dem Reichsgebiet, wobei es als
Zwischenstation auf dem Wege in das Vernichtungslager Treblinka diente.
Am 22. Juli 1942 wurde mit der Auflösung des Ghettos im Rahmen der
Endlösung der Judenfrage begonnen, die eigentlich bis Ende des Jahres
1942 hätte abgeschlossen sein sollen, aber dann in das Jahr 1943
verschoben werden musste, da sich in dem 'Jüdischen Wohnbezirk'
Widerstandgruppen gebildet hatten, die massiv von deutschen Soldaten
bekämpft werden mussten.
Am 18. April 1943 brach der Aufstand im Ghetto los, der bis zum 16. Mai
1943 dauerte und 12.000 unmittelbare Opfer forderte. Weitere 30.000
Menschen wurden nach den Kämpfen erschossen, 7000 in Vernichtungslager
transportiert.
Dem Aufstand im Ghetto folgte ein Jahr später am 2. Oktober 1944 der
Warschauer Aufstand der polnischen Heimatarmee, während dessen Fischer
verwundet wurde.
Dr. jur. Ludwig Fischer, der Gouverneur von Warschau, setzte sich im
April 1945 nach Neustadt an der Saale ab, wo er von US-Truppen
festgenommen und an Polen ausgeliefert wurde.
Er endete am 8. März 1947, mit 42 Jahren, nach einem Urteil des obersten
Polnischen Volksgerichtshofes vom 3. März 1947, in Warschau, der Stadt
seiner Tätigkeit für die Nazis, am Galgen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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