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zur missverständlichen Überzeichnung.

   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Friedrich Wilhelm III.

 
   ... am 03. August 1770 geboren

Er übernahm als Friedrich Wilhelm III. - Sohn von Friedrich Wilhelm II. - nach dessen Tod am 16. November 1797 die Regentschaft über ein Land, das durch den Lebensstil des Vaters finanziellen Schaden genommen hatte.

Die Revolution in Frankreich - bereits vor seiner Thronbesteigung ein einschneidendes Vorkommnis - die Krönung Napoleons 1804 zum französischen Kaiser, dessen Eroberungszüge, aber auch Verwaltungsreformen - trafen Preußen.

1806 floh Friedrich Wilhelm III. mit dem Hof nach Ostpreußen, um dem unmittelbaren Zugriff des Franzosen zu entgehen, der 1806 durch das Brandenburger Tor in Berlin einzog.
1807 musste er im Frieden von Tilsit auf große Teile seines Landes verzichten.

Scharnhorst und vom Stein räumte er zunächst die Möglichkeit zu einer Neuordnung des Staats und des Militärs ein - aber Friedrich Wilhelm III. erwies sich dann doch als Gegner jeglicher Veränderung.
Der Freiheits- und Nationalbewegung von 1813 begegnete er ablehnend.

Die unter ihm begonnenen innenpolitischen Reformen wurden nach dem Wiener Kongress von 1815, der die Großmachtstellung Preußens nach dem Sieg über Napoleons Frankreich wiederherstellte, nicht weiter verfolgt.

Die Ermordung Kotzebues am 23. März 1819 führte zu den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819, die sich gänzlich gegen jede Art von Demokratisierung richteten.

 

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Die Situation Preußens unter Friedrich Wilhelm III. gegen Napoleon war Thema des Films 'Königin Luise' durch Wolfgang Liebeneiner.

Ruth Leuwerik war Preußens Königin, ihr Mann - mit Dieter Borsche schon vom Äußeren her richtig besetzt - war Mitte der 1950er Jahre ein Kassenhit.
Bernhard Wicki als Zar Alexander, den Kaiser von Frankreich spielte René Deltgen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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