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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Schlacht bei Torgau

 


  ... am 03. November 1760
   

Die Kriege Preußens um Schlesien reihten sich in Folge aneinander:

der erste
1790 bis 1741
der zweite
1744 bis 1745
der dritte
1756 bis 1763

Zwischen dem zweiten und dem dritten Krieg lag die Zeitspanne von 1745 bis 1756.

1749 wurde Goethe geboren, 1750 starb Bach, 1759 starb Händel, wurde Schiller geboren und 1769 Napoleon und dann 1777 Kleist.
 
In dieser Periode von Unruhen, die nicht nur die europäischen Mächte gegeneinander aufbrachte, lag auch der Unabhängigkeitskrieg in Amerika.

Das Blatt wendete sich für Friedrich, der in den Schlachten bei Zorndorf und bei Hochkirch von 1758, bei Kay am 23. 7. 1759 und die für ihn verheerende bei Kunersorf am 12.8.1759, bei Landeshut am 23. 6. 1760, bei Liegnitz am 15.8.1760, bei Torgau am 3.11.1760 mit seinem Machtstreben um Schlesien fast an das Ende gelangte, als Elisabeth I. von Russland ihren Neffen Peter als Thronfolger vorsah, was sich aber noch nicht direkt auswirkte.
Da dieser auf persönlicher Basis sehr mit Friedrich sympathisierte, führte er mit dem König von Preußen schon seit langem einen intensiven Schriftverkehr und stimmte mit dessen Vorstellungen einer zeitgemäßen Staatsführung überein.

Als seine 'Tante Elisabeth' dann 1761 starb, folgte der Neffe als Peter III. auf den Zarenthron, er zog die russischen Truppen zurück und beendete die Kriegshandlungen gegen Friedrich.

Österreich war hier nun allein ohne Kriegspartner und mit dem Frieden von Hubertusburg wurde am 15. Februar 1763 dieser Krieg beendet.

Preußen konnte sich ab 1763 als Großmacht etablieren, Frankreich verlor seine Besitzungen auf dem Nordamerikanischen Kontinent und in Indien, geriet damit in eine Revancheabhängigkeit gegenüber England. Die wirtschaftlichen Auswirkungen führten in Frankreich letztlich 1789 zur Revolution.


 

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Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing