Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Funkturm in Betrieb

 
   ... am 04. September 1926

Der 'Lange Lulatsch', wie ihn die Berliner mit ihrem Sinn für speziellen Humor gleich nannten - neben ihm gibt es auch die 'Schwangere Auster', das 'Kohlosseum', die 'Hungerharke', der 'Hohle Zahn', den 'Telespargel' oder den 'Zirkus Karajani' - war auf dem Messegelände an der Berliner Masurenallee der erste mit Antennen bestückte Sendeturm zur Versorgung der Berliner mit Rundfunkprogrammen.
 

Dem Eiffelturm in Paris mit dessen Stahlfachwerkkonstruktion nachempfunden, stand er zur Zeit seiner Nutzung als reiner selbststrahlender Sendeturm auf Porzellanisolatoren.

Als der Turm ein Restaurant und eine Aussichtsplattform erhielt, mussten die Isolatoren überbrückt und der Mast geerdet werden.

 


 


Am 4. Dezember 1924
fand - also schon zwei Jahre vor der Inbetriebnahme des Funkturms - die erste Funkausstellung in Berlin statt.

Der Bevölkerung wurden zunächst Teile von Rundfunkempfängern vorgestellt, dann kamen fertige Radios als Exklusivgeräte hinzu und 1933 der Volkempfänger.

Für die Nazis stand damit ein preiswertes Gerät zur Verfügung, die Bevölkerung in ihrem Sinne zu beeinflussen.
 


Dr. Goebbels gab sich am 11. August 1933 angesichts der technischen Entwicklung 'erschüttert' - das Fernsehen sei nur eine Frage von Monaten.

Immerhin kam es 1936 anlässlich der Olympischen Spiele in Berlin zum ersten Mal zum Einsatz.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing