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am 05. August 1811 geboren
Er suchte nach Stoffen, die nicht den Zeitgeist des Rossini bedienten.
Er persiflierte dessen Komposition in seiner komischen Oper 'Le caïd'
aus dem Jahr 1848.
Den 'Sommernachtstraum' von 1850 spielte man wie auch vorher schon
La double Échelle,
1837; Libretto von Eugène de Planard
Le Perruquier de la Régence,
1838; Libretto von Eugène de Planard und Paul Dupont
Le panier fleuri,
1839; Libretto von Adolphe de Leuven und Léon-Lévy Brunswick
Carline,
1840
Le compte de Carmagnola,
1841; Libretto von Eugène Scribe
Le guerillero, 1842
Angélique et Médor,
1843
Minna ou Le ménage à trois,
1843
in Paris.
Die Erfolge seines Kollegen und Zeitgenossen Charles Gounod mit dessen
'Faust' und 'Romeo und Julia' suchte er zu übertrumpfen. Er wählte
auch Themen, die in der Literatur schon Erfolge hatten, wie
'Mignon', 1866;
nach Goethes Wilhelm Meisters Lehrjahre;
Libretto von Jules Barbier und Michel Carré
und
'Hamlet', 1868;
nach Shakespeares Hamlet;
Libretto von Jules Barbier und Michel Carré
Mignon uraufgeführt in der ersten Fassung am 17. November 1866 in Paris,
im Herbst folgte dort auch die zweite Fassung.
Am 3. September 1869 spielte Baden-Baden die dritte Fassung in drei
Akten und vier Bildern in deutscher Sprache.
Am 5. Juli 1870 zeigte man in London - italienisch gesungen - die vierte
Fassung, ebenfalls in drei Akten und vier Bildern.
Schallplatteneinspielungen gibt es mit Giulietta Simionato und Marilyn
Horne als Mignon und Giuseppe di Stefano bzw. Alain Vanzo als Wilhelm
Meister.
Die Uraufführung von 'Hamlet' fand in der ersten Fassung 1868 in Paris,
die der zweiten Fassung 1869 in London statt.
Auf Schallplatten sangen Thomas Allen, Sherill Milnes, Thomas Hampson
die Titelrolle.
Ambroise Thomas war einer der ersten, der das neue Instrument 'Saxophon'
in seine Komposition integrierte.
Auch sein Schüler, Jules Massenet, benutzte das Saxophon in seinem
'Werther'.
Wagner, dem es sein Erfinder Adolphe Sax auch vorschlug, lehnte dieses
Holzblasinstrument für seine Kompositionen dagegen ab.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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