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... am 05. Oktober 1762 uraufgeführt
Fast 40 Jahre vorher - 1726 - spielte Hamburg den Orpheus von Georg
Philipp Telemann. Er stützte sich auf die Vorlage des Orpheus von Michel
du Boullay, der von Louis Lully vertont wurde. Telemann erstellte eine
Mischfassung aus den Originaltexten und eigenen Versen. Er setzte
Chören, die in französischer Sprache abgefasst waren, italienischen
Arien entgegen. Deren Texte hatte er Werken von z.B. Händel oder
Graupner entlehnt, es entsprach dem vermischten Geschmack der damaligen
Zeit.
Das Stück endet bei Telemann ohne das übliche 'lieto fine'.
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Die erste Aufführung des späteren Orpheus war kein Erfolg - Wien war auf die Neuerungen
von Christoph Willibald Gluck nicht
vorbereitet. Erst in Paris konnte das Werk zwölf Jahre später
überzeugen.
Librettist Ranieri de Calzabigis straffte die Handlung und ging einen
Weg von den Einzelauftritten mehrerer Protagonisten, diese in
Intrigenhandlungen verwickelt, auf die Herausstellung des Chores und des
Balletts, daneben nur drei solistisch geführte Rollen.
Die orchesterbegleitenden Rezitative ermöglichen schnellen Übergang in
ariose Teile - Secco-Rezitativ und Dacapo-Arie traten in den
Hintergrund.
Für die Pariser Aufführung hatte Gluck die Titelpartie aus der Alt- in
die Tenorlage übertragen, damit sich vom Schema des Kastratengesangs der
barocken Oper entfernt und den Mann mit entsprechender Stimmfärbung in
den Vordergrund gestellt.
Später kam auch der Bariton hinzu, Jochen Kowalski war dann ein
fulminanter Counter-Orpheus an der KO in Berlin - in der Regie von Harry
Kupfer.
Heutzutage singt Bejun Metha mit Kopfstimme bei den Salzburger Festspielen
die Partie.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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