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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Orpheus und Eurydike

 


 
 ... am 05. Oktober 1762 uraufgeführt

Fast 40 Jahre vorher - 1726 - spielte Hamburg den Orpheus von Georg Philipp Telemann. Er stützte sich auf die Vorlage des Orpheus von Michel du Boullay, der von Louis Lully vertont wurde. Telemann erstellte eine Mischfassung aus den Originaltexten und eigenen Versen. Er setzte Chören, die in französischer Sprache abgefasst waren, italienischen Arien entgegen. Deren Texte hatte er Werken von z.B. Händel oder Graupner entlehnt, es entsprach dem vermischten Geschmack der damaligen Zeit.
Das Stück endet bei Telemann ohne das übliche 'lieto fine'.
 

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Die erste Aufführung des späteren  Orpheus war kein Erfolg - Wien war auf die Neuerungen von Christoph Willibald Gluck nicht vorbereitet. Erst in Paris konnte das Werk zwölf Jahre später überzeugen.

Librettist Ranieri de Calzabigis straffte die Handlung und ging einen Weg von den Einzelauftritten mehrerer Protagonisten, diese in Intrigenhandlungen verwickelt, auf die Herausstellung des Chores und des Balletts, daneben nur drei solistisch geführte Rollen.

Die orchesterbegleitenden Rezitative ermöglichen schnellen Übergang in ariose Teile - Secco-Rezitativ und Dacapo-Arie traten in den Hintergrund.

Für die Pariser Aufführung hatte Gluck die Titelpartie aus der Alt- in die Tenorlage übertragen, damit sich vom Schema des Kastratengesangs der barocken Oper entfernt und den Mann mit entsprechender Stimmfärbung in den Vordergrund gestellt.

Später kam auch der Bariton hinzu, Jochen Kowalski war dann ein fulminanter Counter-Orpheus an der KO in Berlin - in der Regie von Harry Kupfer.
Heutzutage singt Bejun Metha mit Kopfstimme bei den Salzburger Festspielen die Partie.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing