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... am 06. Dezember
1877 geboren
Er wer einer der einflussreichsten Architekten des beginnenden 20.
Jahrhunderts.
Er studierte an der TH in München, sollte im Stadtbauamt in München eine
Stelle besetzen.
1901 wollte er nach Regensburg ziehen, da er dort den Wettbewerb für
eine Töchterschule gewonnen hatte - er verzichtete auf die Durchführung,
als ihn 1902 Theodor Fischer nach Stuttgart an die TH berief.
Fischer war in der Lage, Stein zum Leben zu
erwecken - Beispiel der zeitlose Bismarckturm in Stuttgart.
1908 kehrte er nach München zurück und Bonatz wurde als Nachfolger auf
dessen Stuttgarter Lehrstuhl berufen, den er bis 1943 behielt.
Als eine erste Aufgabe als frei schaffenden Architekt baute er das
Empfangsgebäude der Sektkellerei Henkell in Wiesbaden, dann die
Universitätsbibliothek in Tübingen und 1910 Stadthalle in Hannover.
Ab 1911 begannen die Planungen für den Stuttgarter Bahnhof.
Nach dem bis heute nicht geklärten Tod von Fritz Todt, dessen
künstlerischer Berater er in den 30er Jahren war, ernannte Speer in zu
dessen Nachfolger und erteilte den Auftrag zur Planung des Hochbaus des
Oberkommandos der Marine
Sein Spezialgebiet war aber die Gestaltung von Brückenanlagen im Zuge
des Baus der Reichsautobahnen.
1943 erhielt er einen Ruf als Berater im Baubüro für technische Schulen
des türkischen Kulturministeriums, er übersiedelte nach Ankara und blieb
dort, obwohl die neutrale Türkei im August 1944 ihre diplomatischen
Beziehungen zu Deutschland abbrach. Trotz Anweisung kehrte er nicht nach
Deutschland zurück, wo seine Familie lebte.
Aus einer Ausstellungshalle baute er das
Opernhaus Ankara.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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