Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Lothar-Günther Buchheim


... am 06. Februar 1918 geboren

Bekannt ist Buchheim dem breiten Publikum als Autor des Buches aus dem Jahr 1973 'Das Boot', das 1981 von Wolfgang Petersen verfilmt wurde.

Schon mit 17 Jahren war Buchheim als talentierter junger Maler von der Stadt Chemnitz mit einem Auftrag ausgezeichnet worden.

Er studierte in Dresden und München, trat aber 1940 freiwillig in die Kriegsmarine ein und wurde als Kriegsberichterstatter für das von Goebbels herausgegebene Blatt 'Das Reich' tätig.

Hitler lobte die Zeitschrift in seinem Tischgespräch am 22. Februar 1942 ausdrücklich - wer also hier veröffentlichte, gehörte zwangsläufig zum Kreis derer, mit denen Propaganda betrieben wurde.

Auf der Kunstausstellung in München von 1941 bis 1943 war er mit 21 Exponaten zahlenmäßig über Gebühr stark vertreten.

Dargestellt waren u.a. U-Boot-Bilder z.B. eine Federzeichnung 'Blockadebrecher im Dock' wie auch Portraits von Personen in Uniform.

 

to top


1944 gelang ihm auf einem der letzten im Einsatz befindlichen U-Boote die Flucht aus dem Hafen von Brest, dann über Land weiter durch Frankreich ins Reich.

Nach 1945 war Buchheim als Verleger, Autor, Maler, Zeichner, Fotograf tätig.

Seine gesammelten Werke - u.a. Bücher, Gemälde, Zeichnungen - wollte er dem Duisburger Lembruck-Museum überlassen, konnte sich aber mit der Stadt nicht einigen, so dass er sich entschloss, am Starnberger See ein eigenes Museum zu gründen, das auch Werke der Künstlergemeinschaft 'Die Brücke' enthält.

http://www.buchheimmuseum.de/
 

to top

 

 

 

Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing