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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

06. Januar 1926

Junkers Luftverkehr und Aero LLoyd
fusionieren zu
Deutsche Luft Hansa AG

 
 

Schon 1919 fand im neu gegründeten Reichsluftamt in Berlin eine Besprechung zum Aufbau eines Deutschen Luftverkehrs statt.

Die Firma Junkers wie auch andere Flugzeughersteller versuchten, meist getrennt, in den neuen Ministerien Fuß zu fassen, um das durch Aufträge zu kompensieren, was früher über das Kriegsministerium abgewickelt wurde.

Durch geschickte Verhandlungsweise, wobei die Verbindungen des Hofmarschalls von Prinz Leopold von Preußen, Major Carl Seitz sich positiv auswirkten, denn dieser verfügte über beste Verbindungen zum Hofe und erreichte Junkers sogar, dass sich Prinz Friedrich Leopold später finanziell an den Junkerswerken beteiligte.

Zunächst ging es darum, Anhalt ins Gespräch zu bringen und 'Dessau als bevorzugten Hauptstützpunkt für den geplanten Luftverkehr' festzuschreiben, es gelang aber nicht den Staat mit einzubinden, da dieser nach dem verlorenen Krieg nicht über die notwendigen Mittel verfügte.
So blieb für Junkers nur der Absatz von Flugzeugen durch Verkäufe an private Fluggesellschaften oder der Aufbau eines eigenen Luftverkehrsbetriebes.

 

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Bereits 1917 war es zur Gründung der Deutschen Luftreederei - DLR - gekommen. Dieser Firmenaufbau wurde betrieben von der Deutschen Bank, Hamburg-Amerikanische Packetfahrt-Actien-Gesellschaft (HAPAG), Zeppelin Luftschiffbau und AEG.

Einer der ersten Linienflüge, der am 5. Januar 1919 zugelassenen DLR, war ab 5. Februar 1919 auf der Strecke Berlin - Weimar eingerichtet worden, um Akten und Personen zwischen der Reichshauptstadt und dem Tagungsort der Nationalversammlung hin und her zu transportieren.

Außerdem wurde vom ehemaligen Kriegsministerium ein Kurierdienst auf der Strecke Weimar - Berlin geflogen.

Aus Marketinggründen wollte Junkers ab Februar 1919 mit zwei Flugzeugen die Strecke Dessau - Weimar bedienen, um auch Anhalt an die Termine der Nationalversammlung zu binden.
Diese auf Raum und Flugzeuge begrenzte Zulassung wurde dann offiziell am 17. März 1919 erteilt.
Mit Schreiben vom 5. Mai 1919 wurde die Genehmigung zum Betrieb der Junkers Luftverkehr auf ganz Deutschland ausgeweitet.

 

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Schon 1923 verband sich die DLR mit mehreren kleineren Luftfahrtunternehmen zum Deutschen Aero LLoyd.

Am 6. Januar 1926 fand dann im Hotel Kaiserhof in Berlin unter der Federführung der Reichsregierung, der Deutschen Bank und der Rheinbahn AG, die am Flughafen Düsseldorf beteiligt war und sich Vorteile versprach, die Groß-Fusion von 'Junkers Luftverkehr' und 'Deutsche Aero Lloyd'  zur Deutschen Luft Hansa AG statt.

Ausschlaggebend war für die Reichsregierung, die hohen Subventionen für zwei Fluggesellschaften zu reduzieren und durch Synergieeffekte die neue Firma profitabel zu machen.

Die Flotte bestand aus 162 veralteten Flugzeugen aus dem ersten Weltkrieg, die umgerüstet für Post- und Frachtverkehr zum Einsatz kamen und ein respektables Streckennetz bedienten.

 

 

 


In die Luft Hansa AG wurde noch im gleichen Jahr die Deruluft integriert, die 1921 gegründet ab 1922 eine Strecke von Königsberg nach Moskau beflog.

1927 kam die Strecke München–Salzburg–Klagenfurt–Venedig hinzu.

Mit Flugbooten bediente die Luft Hansa Teilstrecken der Verbindung Berlin–Stettin–Kopenhagen–Göteborg–Oslo.

Ab Dezember 1927 beteiligte sich die Luft Hansa AG an neue Fluglinien im Ausland: in Spanien an der 'Iberia' – Compania Aerea de Transportes SA mit ihrer Strecke Madrid–Barcelona. In Brasilien wurde die „Syndicato Condor Ltda.“ ins Leben gerufen.

Den Namen 'Condor' hatte die Firma Oetker übernommen, der dann von der Nachkriegs-Lufthansa vom Backpulverhersteller für die Tochtergesellschaft 'Deutsche Flugdienst' gekauft wurde.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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