Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Siegfried Wagner

 

 
     ...  am 06. Juni 1869 geboren

Kaiser Wilhelm II. entließ am 20. März 1890 Reichskanzler Otto von Bismarck.

Dieser hat, nach diesem gegen ihn gerichteten Affront, Maximilian Harden bei einem gemütlichen Beisammensein, den Hinweis zukommen lassen, dass im engsten Kreis um den Kaiser einige Herren sich mehr für das eigene Geschlecht interessierten.

Auch Wilhelm hatte sich wegen der schroffen Behandlung und geringen Zuneigung, die ihm seine Eltern in Kindheit und Jugend zukommen ließen, dem Liebenberger Kreis angeschlossen, der ihm bei männerbündnerisch geprägten Zusammenkünften die emotionale Wärme bot.
Das übrige martialische Auftreten des Kaisers sollte offensichtlich seine Neigungen vertuschen.

Durch entsprechende Zeitungsartikel des Maximilian Harden kam es zu einem Skandal.

Besonders betroffen war Philipp zu Eulenburg-Hertefeld, der vom Kaiser in den Fürstenstand erhoben auf seinem Landsitz im Löwenberger Land nördlich von Berlin lebte und dem damals homosexuelle Neigungen nachgesagt wurden, die heute als erwiesen gelten.

Im Falle Siegfried Wagner, der wenig Hehl aus seinen Neigungen zum eigenen wie zum anderen Geschlecht machte, sorgten sich 'die Tanten' und dass Maximilian Harden als Journalist sich zu sehr um Siegfried kümmern und mehr oder weniger offene Geheimnisse weiter lüften könnte.

Was hätte 'Womanizer' Vater Richard wohl dazu gesagt?

Oder war der selber mit seiner ausgeprägten Liebe zu Tüll und Tuff und Samt und Seide wie auch zum 'Kini' doch nicht so weit entfernt wie der Sohn, dem wohl ein handfester Mann lieber war als eine zarte Frau?
Wie war Winifred?
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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