07. April 1933
Am gleichen Tage wie dem Inkrafttreten veröffentlicht im Reichsgesetzblatt legte es
die Eliminierung der Juden aus der Staatsführung fest.
Man wollte das ganze System des Staatsapparates umbauen und nur
noch loyale Mitarbeiter dulden.
Paragraph 3 des Gesetzes war der so genannte 'Arierparagraph',
nach dem keine Juden mehr als Beamte im Öffentlichen Dienst
zugelassen waren.
Damit war auch verbunden die
Ausschaltung aller Juden aus
dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland.
Gleichzeitig wurde das 'Gesetz zur Gleichschaltung der Länder
mit dem Reich' erlassen.
Die einzelnen Landesregierungen konnten die Länder nur noch
verwalteten, aber keine Entscheidungen mehr treffen.
So genannte Reichskommissare und Reichsstatthalter. übernahmen
den Vorsitz der Länderregierungen.
|