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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Henze's 'Der junge Lord' uraufgeführt ...

   

... am 07. April 1965 uraufgeführt

Gustav Rudolf Sellner inszenierte das Auftragswerk der Deutsche Oper Berlin an diesem Hause, unter der musikalischen Leitung von Christoph von Dohnanyi.

 


Eine Idee nach Wilhelm Hauffs Parabel aus 'Der Scheich von Alexandria und seine Sklaven' - von Ingeborg Bachmann zum Libretto verarbeitet, zeigt eine Situation Deutschland im Biedermeier.

Die Gesellschaft in Hülstdorf-Gotha achtet auf Einhaltung strenger Normen und sehnt sich nach dem Durchbrechen dieser Regelungen.

Sie versagt sich der Ratio und fällt so auf die grotesken Machenschaften von Sir Edgar und seinem Neffen, dem Lord Barrat, herein.

Eine große komische Oper, die von vielen Bühnen nachgespielt wurde, da sie auch darstellerisch viele Möglichkeiten bietet, an erster Stelle natürlich für den Sänger des Barrat.

In Berlin ragte Loren Driscoll aus dem Ensemble heraus - er, ein ehemaliger Cowboy - kam 1962 an die DOB, damals noch im Theater des Westens, Kantstraße 12.
Über 25 Jahre war er Mitglied des Hauses, das damals noch über ein funktionierendes ständiges Ensemble - nach Fächern Gegliedert - verfügte. Er starb 45 Jahre und einen Tag nach der Uraufführung von 'Der junge Lord' in Berlin.

Den Wilhelm sag Donald Grobe, auch ein amerikanischer Tenor, der nach Krefeld kam, wo er die Planstelle von Hendrikus Rootering, dem Vater von Jan-Hendrik Rootering, übernahm.
Er sang Nemorino, Tom Rakewell bis zum Carlos - ging nach Hannover und dann auch an die Deutsche Oper Berlin. Bei der Eröffnungsvorstellung des 'Don Giovanni' im neuen Haus in der Bismarckstraße sang er den Ottavio.
 


http://www.jpc.de/jpcng/classic/detail/-/art/Wolfgang-Amadeus-Mozart-1756-1791-
Don-Giovanni/hnum/9808278

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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