Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Cosima Wagner an Richard Strauss

 

 

 

7. Januar 1890

Auf das Schreiben von Strauss an sie vom 5. Januar 1890 antwortet Cosima Wagner aus dem Hotel Frankfurter Hof in Frankfurt am Main.

Sie meint, man habe doch schon
Mottl in Karlsruhe, Weingarnter in Mannheim, Sie - und wahrscheinlich auch bald am Theater - hier, Humperdinck vermutlich in Düsseldorf durchgesetzt
und so sei
die Rhein- und Mainlande recht artig besetzt und gesäubert.

In Frankfurt aber müsse man wohl trotzt gutem Kern der Bevölkerung, wegen des
aufgestülptem Judentums und angetünchtem Brahmsianismus
wohl den Weg der Verrottung gehen.

Wandere man durch die Stadt mit den Erinnerungen an Goethe und Schopenhauer, so nehme man etwas Trostloses wahr, da
fast alle Schilder der Läden israelitische Namen tragen, dass das Theater absolut jüdisch ist.

Dies alles läge daran, dass diejenigen,
die deutschen Geist vertreten sollten
so verknöchert und eingeschlafener Art seien, dass man sich nicht zu wundern brauche,
dass die Juden vollständig obsiegten.


Sie fragt, wo das Deutsche Volk stecke und führt als Beispiel an:
Als Goethe die Stadt Frankfurt bat, dem in Meiningen wohnenden, die Steuern zu erlassen, da tat man dies nicht, sondern strich ihn von der Bürgerliste. Und als er sich in Frankfurt aufhielt, meinte man nicht, eines seiner Stücke auf den Spielplan nehmen zu sollen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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