... ab 08. August 1945
Nach 15 Entwürfen wird das Internationale Militärtribunal mit der
Befugnis ausgestattet, die Angeklagten abzuurteilen.
Das Statut enthält drei Anklagepunkte:
Erstens: Verbrechen gegen den Frieden, also die Planung, Vorbereitung,
Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges.
Zweitens: Kriegsverbrechen, also Verstöße gegen die Haager
Landkriegsordnung und andere einschränkende Kriegsverbrechen.
Drittens: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, womit unmenschliche
Handlungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen gemeint
sind, also vor allem die Verfolgung und Vernichtung der europäischen
Juden."
Die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 -
'Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von
Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die
Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen
Achse.'
Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dauerte vom 20. November
1945 bis zum 1. Oktober 1946 und fand im Justizpalast an der Fürther
Straße in der Stadt Nürnberg statt.
Die Angeklagten und zahlreiche Zeugen wurden im angrenzenden
Zellengefängnis Nürnberg inhaftiert.
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