Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Brand in der Oper

   
 08. Dezember 1881

Vorgesehen war für diesen Abend die Oper 'Hoffmanns Erzählungen' von Jacques Offenbach.

Das Publikum begab sich auf seine Plätze, die Vorstellung hätte beginnen können, wenn nicht die Zündung der Gasbeleuchtung auf der Bühne defekt gewesen wäre, das Gas somit unentflammt ausströmen und sich an der nächsten offenen Flamme explosionsartig entzünden konnte.

Sehr schnell stand die Bühne in Flammen, das Feuer breitete sich in den Zuschauerraum aus, da es zu dieser Zeit noch keinen eisernen Vorhang gab, der das Feuer am Überspringen hätte hindern können.

Die Notbeleuchtung funktionierte nicht, da die Lampen immer nur für die staatliche Überprüfung gefüllt waren und dann - ohne Öl - aufbewahrt wurden.

Heute gehen Türen aus Räumen für Menschenansammlungen nach außen auf und geben so Fluchtwege frei.
In Wien liefen die Menschen gegen die Türen und waren gefangen, wurden von Nachfolgenden zertrampelt oder verbrannten, da die Wege in beide Richtungen - die Türen vorne und das Feuer von hinten - versperrt waren.

Man schob die Schuld auf den Geist der Bösewichter Lindorf/Coppélius/ Doktor Mirakel/Dapertutto in Offenbachs Oper.

Das Stück wurde daraufhin in Wien lange nicht gespielt.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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