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... am 9. Januar 1738 verkündet
Joseph Süßkind Oppenheimer beriet Herzog Karl Alexander, um die
maroden Württembergischen Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen und
das bis dahin rückständige Herzogtum wirtschaftlich zu entwickeln.
Oppenheimer war ein jüdischer Finanzmakler und Bankier aus Frankfurt
am Main, den Herzog Karl Alexander 1732 zu seinem persönlichem
Finanzberater ernannte.
Die evangelischen Landstände fühlten sich durch vom katholischen
Herzog nun - auf Empfehlung Oppenheimers - durchgesetzten
professionellen finanz- und fiskaltechnischen Maßnahmen in ihrer
finanziellen Selbstverwaltung beeinträchtigt, woraus sich Spannungen
zwischen dem katholischen württembergischen Thron Herzog Karl
Alexanders in Stuttgart und der protestantischen Bevölkerung
entwickelten.
Sie steigerten sich zu antisemitischen Intrigen.
Als Herzog Karl Alexander am 12. März 1737 plötzlich starb, war
niemand da, der Oppenheimer vor der Wut des Pöbels schützte.
Erhohena wurde verhaftet und seines gesamten Gutes beraubt, die
Sachgegenstände wurden versteigert, er selber in das Gefängnis
Hohenasperg gebracht und wegen der verschiedensten Delikte wie
Hochverrat, Majestätsbeleidigung, Beraubung der staatlichen Kassen,
Amtshandel, Bestechlichkeit, 'Schändung' der protestantischen
Religion und sexuellen Umgang mit 'Christinnen'. angeklagt und am 9.
Januar 1738 zum Tode verurteilt - man stellt ihm in Aussicht,
begnadigt zu werden, wenn er dem Judentum abspreche - was er
ablehnte.
Am 7. Februar 1738 wurde er gehängt und sein Leichnam sechs Jahre
lang in einem Käfig hoch über dem Hinrichtungsplatz zur Schau
gestellt.
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Ferdinand Marian spielte ihn in dem Film
von Veit Harlan: 'Jud Süß' - den Geldbeschaffer von Herzog Karl
Alexander von Württemberg - dem Vater von Karl Eugen von
Württemberg, dem Friedrich Schiller nach Mannheim entkam, als
der Herzog ihn wegen seiner Dichtungen einsperren lassen wollte.
Für den 4. Januar 1940 notierte der Reichspropagandaminister:
'Mit Marian über den Jud Süßstoff gesprochen. Er will nicht so
recht heran, den Juden spielen. Aber ich bringe ihn mit einigem
Nachhelfen doch dazu.'
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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