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... am 09. September 1943 uraufgeführt
Die Regie führte Leonhard Steckel, der auch die Titelrolle spielte - es
war die einzige dänische Version des Stückes, die zu Lebzeiten Brechts
gespielt wurde. Diese Fassung stammt aus dem Jahr 1939.
Im amerikanischen Exil erarbeitete er 1945 mit Charles Laughton eine
Fassung, die auf den Leib des Stars als genusssüchtigem Galilei
zugeschnitten war.
Die Weigel betätigte sich als Kostümbildnerin für die Aufführung in
Beverly Hills. Man wusste, dass Laughton homosexuelle Neigungen hatte und mit den
Händen in den Hosentaschen an sich herumspielte.
Brecht versuchte es ihm abzugewöhnen, Laughton bestand darauf, weil es
sich um eine äußere Sinnlichkeit handle und Galilei schließlich nach
Erkenntnis suche.
Die Weigel nähte die Hosentaschen einfach zu.
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treffe am morgen LAUGHTON, der schon im galileibart geht und froh
ist, daß er nicht speziellen mut benötigt, den G. zu spielen, wie er
sagt: keine headlines über mich.'
BB, Arbeitsjournal
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Die Fassungen von 1945 und 1955 waren unter dem Eindruck des Abwurfs der
Atombombe entstanden und prangerten nun den Wissenschaftler Galilei an,
während in der ersten Fassung die Kirche kritisiert wurde, die sich als
oberste Obrigkeit sah und mit der neuen Erkenntnis, dass die Erde keine
Sonderstellung im Universum einnahm, was die katholische Kirche
behauptete, sich konfrontiert sah.
Ernst Busch spielte 1955 in Berlin den modernen Physiker und Ingenieur,
Friedrich Domin war in München der vielschichtige, lebensfrohe Astronom,
ein kraftvoller Macher war 1961 Hans-Dieter Zeidler in Frankfurt als
Galilei in der
Regie von Harry Buckwitz.
Das Theater Regensburg spielte das Stück im Velodrom mit Martin
Hofer in der Titelrolle und die Kirche musste sich mit dem Thema
noch einmal beschäftigen:
http://www.telezeitung-online.de/Thema_des_Tages_31._Oktober_2012.htm
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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