Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Volksabstimmung zum Anschluss Österreichs

 

 
  ... am 10. April 1938


Hitler brauchte zusätzlich eine Bestätigung für seine Anschlussbestrebungen, die am 15. März 1938 mit seiner Rede vom Balkon der Burg in Wien und der 'lautstarke' Zustimmung der Wiener schon seinen Abschluss gefunden hatten.

Daher wurde am 10. April 1938 eine Volksabstimmung in Deutschland und Österreich durchgeführt, die mit nahezu 100-prozentiger Zustimmung für den Zusammenschluss der Länder endete.

Das nun so genannte 'Großdeutsche Reich' führte die Bürger aus der Beklemmung eines verlorenen Weltkrieges zurück zu einer neuen Selbstverständlichkeit.

Da war einer, der nach der Meinung vieler Bürger, den Makel abstreifte und etwas imaginäres Großes den verletzten, gedemütigten Menschen im Bereich des deutschsprachigen Raumes - außer der Schweiz natürlich - vermittelte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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