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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Bildersturm in Flandern

   
   ... am 10. August 1566

 
 

Die Reformatoren lehnten die Anfertigung christlicher Bildwerke grundsätzlich ab. Das Himmelreich sei allein durch die Gnade Gottes zu erlangen, nicht durch Opfergaben wie die Stiftung von Kunstgegenständen.
Die Theologie der Reformation sah in der liturgischen Verwendung von Bildwerken abergläubischen Götzendienst und sinnliche Ablenkung von der Frömmigkeit.
Gemäßigte Reformatoren im Umfeld von Martin Luther erlaubten Bilder für didaktische Zwecke; andere, etwa Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, traten für ein völliges Bilderverbot ein.
Sie bewirkten in ihrem Einflussbereich die Entfernung sämtlicher figürlicher Darstellungen aus dem Innenraum der Kirchengebäude, im Sinne einer Reinigung.
Wikipedia

 


Die katholische Auffassung, dass das - nach den jüdischen Vorgaben auferlegte - Verbot der Darstellung Gottes, nicht befolgt werden müsse und sehr wohl Bilder zur Verdeutlichung der biblischen Vorgänge den leseunfähigen Menschen des Mittelalters in Kirchen Verwendung finden dürften, widersprach den Vorstellungen der Reformatoren.

Dem Angriff auf die bildlichen Darstellungen in den Kirchen der eroberten Provinz versuchte die spanische Besatzungsmacht in den Niederlanden Herr zu werden.

Herzog Alba ging mit harter Hand im Auftrage von König Philipp II. von Spanien, zehn Jahre nach dessen - 1566 - erfolgter Machtübernahme gegen die Bilderstürmer vor.

Schiller spricht in seinem 'Don Karlos' vom Freiheitswillen der Niederländer, dass dieser aus den Bilderstürmern hervorging, wird expressis verbis nicht erwähnt.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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