Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Kanzelparagraph

   

   ... am 10. Dezember 1871

Bismarck wollte, um seine Ziele - einem Fernhalten von Liberalen und Sozialen von Regierungsgeschäften - jede Art von Kommentierung und Widerspruch verbieten.

Der § 130a des Strafgesetzbuches untersagte den Kanzelmissbrauch, womit den Pfarrern eine Einmischung durch Meinungsäußerungen während Predigten oder sonstigen kirchlichen Veranstaltungen verboten wurde.
 


„Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge; oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“

dhm.de


Zwar beendete schon Bismarck den Kulturkampf, da er einsehen musste, die Katholiken mit ihrer Zentrums-Partei nicht mundtot machen zu können, weil sie in der Bevölkerung zu weit verbreitet war.

Die Nazis jedoch folgten mit ihrer Ausgrenzungspolitik den alten Regeln, mit denen sie gegen Kirchenleute vorging.
Am 5. Juni 1937 wurde Pater Rupert Mayer wegen Kanzelmissbrauchs verhaftet und abgeurteilt.

Erst durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 wurde der Kanzelmissbrauch als strafrechtliches Vergehen abgeschafft.

 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top