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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

'Bücherverbrennung'
 

   ... am 10. Mai 1933

Das Verbrennen von Schriften ist eine lang geübte Praxis, ob von den Chinesen 200 vor Christus oder 50 nach Christus durch Paulus oder die Verbrennung von Zauberbüchern 300 nach Christus, als die Bücher des Arius dem Feuer übergeben wurden oder als heidnische Schriften brannten.
 
Der im 10. Jahrhundert mit der Ketzerbekämpfung beauftragte Dominikus ließ in Albi die Schriften der Albigenser verbrennen. Dominikus prüfte die Schriften und orakelte, die im Feuer liegen blieben und verbrannten, waren nach seiner Meinung der Verdammnis anheim gegeben, während die rechtgläubig katholischen Bücher zwar auch verbrannten, aber in den Himmel emporschwebten.
Wahrscheinlich war bei der Herstellung dieser Lektüre leichteres Papier verwendet worden.

Eine der umfassendsten Bücherverbrennungen fand Anfang des 11. Jahrhunderts aufgrund von Weisungen von Papst Gregor IX. an die dortigen Bischöfe statt, denen es gelang Ludwig IX. zu überreden, zwölftausend Exemplare des Talmud in Paris verbrennen zu lassen. Weitere Päpste taten es ihm gleich, so Innozenz IV. (1243-1254), Clemens IV. (1256-1268), Johannes XXII. (1316-1334), Paul IV. (1555-1559), Pius V. (1566-1572) und Clemens VIII. (1592-1605, denen es fast gelang, das gesamte jüdische Schrifttum zu vernichten.
Die Talmudverbrennung gilt als eines der größten Kulturverbrechen des Mittelalters.

Jan Hus wurde von der katholischen Kirche mitsamt seinen Büchern verbrannt - Savonarola ließ Bücher einsammeln und Verbrennen, die mit seiner Vorstellung von Kirche und Glauben nicht übereinstimmten, wurde dann aber selber ein Opfer auf dem Scheiterhaufen.
 


Am 12. Mai - also zwei Tage nach dem Beispiel vom Opernplatz in Berlin - fand in Nachahmung der von den Nazis initiierten Aktion 'Wider den undeutschen Geist' in Regensburg am Neupfarrplatz eine Bücherverbrennung statt.
Ziel der Aktion war die Verfolgung jüdischer, marxistischer und pazifistischer Schriftsteller, veranstaltet von der Deutschen Studentenschaft.
 


 

„Die Deutsche Studentenschaft plant
anläßlich der schamlosen Greuelhetze
des Judentums im Ausland
eine vierwöchige Gesamtaktion
gegen den jüdischen Zersetzungsgeist
und für volksbewußtes Denken
und Fühlen im deutschen Schrifttum.

Die Aktion beginnt am 12. April mit dem öffentlichen Anschlag von 12 Thesen, Wider den undeutschen Geist’ und endet am 10. Mai mit öffentlichen Kundgebungen an allen deutschen Hochschulorten.

Die Aktion wird — in ständiger Steigerung bis zum 10. Mai — mit allen Mitteln der Propaganda durchgeführt werden, wie:
Rundfunk, Presse, Säulenanschlag, Flugblätter und Sonderartikeldienst der DSt-Akademischen Korrespondenz.“

(Akten der Deutschen Studentenschaft im „Archiv der ehemaligen Reichsstudentenführung“
in der Universitätsbibliothek Würzburg)


 


Mit einer Plakataktion sollte die Öffentlichkeit auf die Aktion eingestimmt werden.
 


Schriftsteller, deren „Einstellung zum deutschen Schrifttum“ der Studentenschaft bekannt war, wurden gebeten, einen Aufsatz zur Verfügung zu stellen, der über den Artikeldienst der Deutschen Studentenschaft in der Presse verbreitet werden sollte, darunter Werner Bergengruen, Richard Billinger, Paul Ernst, Max Halbe, Karl Jaspers und Julius Streicher. Der Erfolg dieser Aktion war sehr dürftig. Der größte Teil der Angeschriebenen reagierte überhaupt nicht.

Auf dem Wartburgfest 1817 wurden von Burschenschaften Bücher verbrannt u.a. von August von Kotzebue, der dann zwei Jahre später von eben einem solchen Burschenschaftler erstochen wurde.

Bis in die Heutzeit lassen sich Bücherverbrennungen nachweisen.
Erst kürzlich wurde der Koran von einem religiösen Fanatiker in den USA angezündet.

Empfohlene Lektüre: 'Wie Religion die Welt vergiftet'
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Herr_ist_kein_Hirte
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing