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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages


Gershwins 'Porgy and Bess'

 
   ... am 10. Oktober 1935 uraufgeführt
 
Der Roman 'Porgy' von DuBose Heyward war schon ein großer Erfolg in Amerika, so dass auch Jerome Kern und Oscar Hammerstein II. über ein Musical, ähnlich dem von den beiden kreierten Show Boat, nachdachten.
Gershwin fasste den Entschluss, kein Musical, sondern eine Volksoper - nicht 'typisch amerikanisch', sondern 'typisch schwarz' zu schreiben. Er selber widmete sich der Instrumentierung und überließ das nicht Arrangeuren.

Nach Gershwins Tod 1937 verfügten die Erben, dass 'Porgy' ausschließlich mit schwarzer Besetzung gezeigt werden dürfe, was der Verbreitung des Werkes im Wege stand.

Eigentlich hätte das Werk an der Met zum ersten Mal gespielt werden sollen, aber da der Komponist eine 'all-black-Besetzung' vorschrieb, war eine Aufführung hier nicht möglich, so kam das für die breite Masse der Amerikaner und auch die Kritik unverständliche Werk, am New Yorker Alvin-Theater heraus und lief nur 124 Mal.

1952–1955 folgte eine Welttournee mit Leontyne Price in der Titelrolle und Cab Calloway als Sportin’ Life.

In der Verfilmung aus dem Jahr 1959 spielten Dorothy Dandridge, Sidney Poitier und Sammy Davis Jr.
Otto Premminger hatte hier Standards gesetzt, die auf der Bühne kaum zu erfüllen sind.

 

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Walter Felsensteins Komische Oper im damaligen Ost-Berlin produzierte 1970 'Porgy' mit weißhäutigen Sängern in der Regie von Götz Friedrich, der später - 1988 - das Werk noch einmal im Theater des Westens, Kantstraße 12 in Berlin 'all-black' zeigte.

1985 kam dann Gershwins Meisterwerk an der Met zur Aufführung mit Simon Estes als Porgy und Grace Bumbry als Bess.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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