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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Franz Werfel

 

 

    ... am 10. September 1890 geboren

Am 16. März 1933 unterzeichnete er als Mitglied der Deutschen Akademie der Künste eine Loyalitätserklärung für die Reichsregierung - und doch wurde er im Mai 1933 aus der Akademie ausgeschlossen.

Mit Schuschnigg war er seit 1934 befreundet, bis 1938 blieb er in Österreich, dann floh er nach Frankreich, bis er sich nach der Besetzung des Landes durch die Nazis auch dort nicht mehr aufhalten konnte.

Über die Pyrenäen floh er zu Fuß gemeinsam mit Heinrich, Nelly und Golo Mann über Spanien nach Portugal und weiter nach Amerika.

In Beverly Hills konnte er sich niederlassen und sein Versprechen einlösen, ein Buch zu schreiben, wenn er die Flucht lebend überstehe.
Der Roman 'Das Lied von Bernadette' wurde 1943 mit großem Erfolg mit Jennifer Jones verfilmt.

Bereits 1939 hatte er im Bermann-Verlag in Stockholm seinen Roman 'Der Veruntreute Himmel - Die Geschichte einer Magd' veröffentlichen können, der nach seinem Tod 1945 von Ernst Marischka 1958 mit Kurt Meisel und Anny Rosar verfilmt wurde.

Die für sein literarisches Weiterkommen entscheidenste Begegnung war 1917 die mit Alma Mahler, der Witwe von Gustav Mahler und Gattin von Walter Gropius.

Sie war eine Frau von großem Kunstverstand und Kunstinstinkt, sie spürte Talente und hielt an ihnen fest, bis sich ihre Vorausschau bestätigte.

Auch Werfel erkannte dies, heiratete sie und meinte: wenn er Alma nicht begegnet wäre, sein seliges Verkommen wäre nicht zu verhindern gewesen, nachdem er vielleicht noch hundert Gedichte geschrieben hätte.

Ihm gegenüber äußerte sie sich später einmal, in Mahler habe sie den extravaganten Geist geliebt, in Gropius die immense Sachlichkeit und in ihm die Naturgewalt seiner Erotik.

Alma Mahler war die Taufpatin von Erika Slezak, der sie einen Beethoven-Brief schenkte, den Gustav Mahler 1907 von den Wiener Philharmonikern bekommen hatte.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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