Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 



Thema des Tages


Max Beckmann


 ... am 12. Februar 1884 geboren

1932 hatte die Nationalgalerie in Berlin einen Max Beckmann-Saal eingerichtet.
Als anerkannter Künstler lehrte er an der Frankfurter Städelschule, wurde 1933 - gleich nach der Machtübernahme - entlassen und zog sich zunächst nach Berlin zurück.
Für die Nazis war er einer der bestgehassten Maler dieser Zeit.

1937 wurde er mit einigen Werken Teil einer Show, die in der Münchener Großen Deutschen Kunstausstellung als entartete Kunst gezeigt wurden, beteiligt.

Der Weg aus Deutschland gleich nach diesem Eklat führte nach Amsterdam und erst 1947 nach Amerika.

 

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Für Beckmann war der Krieg Thema in seinen Werken, der Erste Weltkrieg bot ihm Möglichkeiten, die Gräuel darzustellen, was ihm die Kritik der aufkommenden Nationalsozialisten einbrachte, die seine Werke als Wehrsabotage ansahen und ihn als 'Künstler im nichtjüdischen Lager' führten, der es verdient habe, als Mittäter an der Kulturschande gemeinsam mit den Juden genannt zu werden.

 

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Aus der Frankfurter Zeit kannten sich Beckmann und Heinrich George, der von 1918 bis 1921 dort am Schauspielhaus engagiert war.

1935 malte Beckmann ein Familienbild der Georges - Götz war noch nicht dabei, er wurde erst 1938 geboren - das den Schauspieler massig ausgeformt im zinnoberroten Kostüm zeigt, den Wallenstein hatte er gerade gespielt und so war dies eine Vorlage für das Gemälde.

Verewigt ist auf dem Beckmann/George-Bild ist auch Charlotte Habecker mit dem Wallenstein-Rollenbuch, eine Schauspielkollegin, die George immer wieder die gelernten Texte abhören musste.

Schon damals sprach Beckmann von Emigration - George musste sich mit dem Regime arrangieren, da er vom Wort existierte und sich nicht vorstellen konnte, mit einer anderen Sprache zu leben und zu arbeiten. Er sei auf Gedeih und Verderb auf dieses Deutschland angewiesen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing