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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Kirsten Flagstad

   
  ... am 12. Juli 1895 geboren

Sie begann 1913 als Nuri in 'Tiefland' und wurde über Tosca, Minnie, Amelia, Aida, Desdemona zu dem hochdramatischen Wagner-Sopran der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts.
Mit 37 Jahren sang sie ihre erste Isolde, 1933 und 1934 war sie in Bayreuth Ortlinde und dritte Norn, dann dort Sieglinde und Gutrune.

Die Met war nach dem ersten Weltkrieg mit Wagner vorsichtig, erst 1924 gab es wieder einen 'Ring' in New York.
Bis 1933 war Frida Leider dort die Sängerin für Wagner-Partien, die aber inakzeptable Forderungen stellte, dass nach Ersatz Ausschau gehalten werden musste.

Bei einem Vorsingen der Flagstad im Sommer 1934 für die Met in einem Hotel in St. Moritz schikanierte sie der Korrepetitor und auf seine Frage, ob sie 'die Rufe' könne, legte sie los, dass Hermann Weigert, der spätere Mann von Astrid Varnay, beinahe von seinem Klavierhocker fiel.

Am 2. Februar 1935 sang sie Sieglinde, dann Isolde und Brünnhilde und brachte der Met hohe Einnahmen, die gerade nach der Wirtschaftskrise lebensnotwendig für das Institut waren, die Lyric Opera in Chikago war gerade in Konkurs gegangen.

Nach der Okkupation Norwegens durch die Nazis 1941 kehrte sie erst 1947 auf die Bühne zurück, hatte in Amerika Probleme, akzeptiert zu werden, da man behauptete, sie sei mit Hitler befreundet gewesen.

1950 kam es dann zu einem neuen Vertrag, 1952 sang sie an der Met ihre letzte Vorstellung als Alceste.

80 Partien hatte die Flagstad 'drauf' - die sie in mehr als 2.000 Vorstellungen sang, nicht gerechnet die Konzerte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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