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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Burschenschaften in Jena gegründet

   
  ... am 12. Juni 1815

Sie wollten der Zersplitterung entgegenwirken - bei den Burschenschaften wie auch beim Land.

Drei Tage vorher, am 9. Juni 1815, hatte der Wiener Kongress ein Staatengebilde, den Deutschen Bund, bestehend aus 35 Einzelländern und vier Stadtbezirken geschaffen - die Burschenschaften an den Universitäten hatten sich vorgenommen, landsmannschaftliche Zusammenschlüsse in einheitliche Burschenschaften zu überführen und auch die Einheit des Landes zu betreiben.
Jena übernahm die führende Rolle und stellte sich 1817 mit anderen Burschenschaften auf dem Wartburgfest vor.

Nach der Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch Karl Ludwig Sand, einem Theologiestudenten und Erlanger/Jenaer Burschenschafter, führten die Karlsbader Beschlüsse zu einer Einschränkung, wenn nicht gar zum Verbot von Burschenschaften.

Die Jenaer Urburschenschaft wurde 1819 aufgelöst und in drei Einzelorganisationen gegliedert: Teutonia Jena, Germania Jena und Arminia Jena.

Anlässlich der Liquidierung schuf August von Binzer ein Lied, in dessen Text zum ersten Mal die Begriffe schwarz-rot-gold Erwähnung fanden.
Eine Fahne mit diesen Farben wurde dann 1832 am Hambacher Fest gezeigt, anlässlich dessen von 30.000 Demonstranten ein einheitliches Deutschland gefordert wurde.

Ihren Ausgang hatten die Farben, als sich freiwillige Soldaten im Kampf gegen Napoleon aus Geldmangel die Anzüge schwarz färbten, hierauf genäht die Messingknöpfe, die golden schimmerten und ein rotes Abzeichen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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