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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Heinrich Hoffmann

   
  ... am 12. September 1885

wurde der spätere 'Reichsbildberichtserstatter' der NSDAP in Fürth geboren.

Schon 1919 machte er Bekanntschaft mit Adolf Hitler und wurde dessen ständiger Begleiter. Er hielt die Exklusivrechte an allen Fotos, die vom 'Führer' gemacht wurden.

Im Rahmen dieser Tätigkeiten sichtete er auch jährlich die Exponate zur Großen Deutschen Kunstausstellung im Haus der Deutschen Kunst in München.

Ende August 1937 soll er sich an einer Beschlagnahmewelle im Hamburg beteiligt haben, während derer allein in Hamburg 770 Kunstobjekte 'aus dem Verkehr' gezogen wurden.

Kolportiert wird die Aussage vom Pressereferenten des Reichspropagandaministers, Wilfred von Oven, vom 18. März 1945, wonach Hoffmann Gewohnheitssäufer gewesen sei und von Hitlers Gnaden Millionär wurde.

Auch wird in dem Zusammenhag berichtet, Goebbels hätte einen Wutanfall bekommen und sich drastisch geäußert:

'Dieser bucklige Säufer mit seinem blau-roten Gesicht hatte doch tatsächlich die Unverschämtheit, dem Führer in Anwesenheit meiner Frau den Vorschlag zu machen, ihn zum Kultusminister zu machen ... Ich sei gewiss ein guter Redner, meinte er, aber von Kunst verstünde er doch mehr. Man sollte es kaum glauben. Aber wahrscheinlich war er wie gewöhnlich besoffen.'

In Hoffmanns Fotolabor lernte Hitler seine spätere Geliebte und auch Ehefrau Eva Braun kennen.
Hoffmann war der Schwiegervater von Baldur von Schirach.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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