Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Zwei-plus-vier-Vertrag

 


   ... vom
12. September 1990

Die Briten wollten nicht.
Sie versuchten, die Vereinigung zu verhindern, zumindest zu verzögern, indem sie forderten, auch in Zukunft auf dem Gebiet der sowjetische besetzten Zone Militärmanöver abhalten zu dürfen.

Dem widersprach die sowjetische Seite entschieden und nur durch nächtliche Gespräche von Hans-Dietrich Genscher mit dem amerikanischen Außenminister Baker konnte eine Einigung erzielt werden, so dass die Briten von ihrer Forderung Abstand nahmen.

 


„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“
 

Der Vertrag wurde letztlich von der Sowjetunion am 12. September 1990 in Moskau
 
- für die Bundesrepublik Deutschland durch Hans-Dietrich Genscher
- für die Deutsche Demokratische Republik durch Lothar de Maizière
- für die Französische Republik durch Roland Dumas
- für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland durch Douglas Hurd
- für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken durch Eduard Schewardnadse
- für die Vereinigten Staaten von Amerika durch James A.Baker

 

unterzeichnet.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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