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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Unterrichtsverbot

 


   ... ab 14. November 1939

Es war die Nacht vom 9. auf den 10. November 1933 als in Deutschland fast 1.500 jüdische Einrichtungen vernichtet wurden. Synagogen, Schulen, Bethäuser aber auch Geschäfte, Häuser, Wohnungen und Friedhöfe - etwa 400 Menschen fanden den Tod, sie wurden ermordet oder begingen Selbstmord.

Auslöser für diese Aktionen war der Tod des Botschaftsangestellten vom Rath, der von einem sich in Not befindlichen 17-jährigen Juden in der deutschen Botschaft in Paris erschossen wurde.

Waren die jüdischen Bürger in Deutschland seit 1933 systematisch diskriminiert worden, so war nun der Vernichtung Tür und Tor geöffnet, gab es dann ab Juli 1941 nur noch 'die Endlösung' als Auftrag von Göring.

Zum Gesamtkomplex der Judenfrage gehörte nach Auffassung der Nazis auch die Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Sinne der NS-Ideologie.

So war es selbstverständlich, dass vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Gerhard Rust, die Order erging, jüdische Schüler den Zutritt zu arischen Schulen zu verweigern und im Rahmen der Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nur noch arische Lehrkräfte zu beschäftigen.

Die Konsequenz war, dass alle die ausgegrenzten jüdischen Fachleute bis hinauf zum Universitätsprofessor und Nobelpreisträger Deutschland verließen.

Reichserziehungsminister Bernhard Rust ging davon aus, man müsse eine neue arische Rasse an den Bildungseinrichtungen zu Wort kommen lassen, es gehe darum, die Jugend zu Nationalsozialisten zu erziehen.
Dies sei mit jüdischem Personal nicht möglich.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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