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... am 15. Dezember 1809
Sein Verhältnis zu Frauen war nicht sonderlich ausgeprägt. Als deren
Auftrag sah er das Kinderkriegen an.
So war auch der Umgangston entsprechend, gefiel im das Kleid seiner Frau
nicht, kippte er Tinte darüber.
Geheiratet hatte er sie nur, weil Joséphine sich hinter Papst Pius VII.
steckte, der ja die Weihe zum Kaiser begleiten sollte. Als der höchste
Kirchenfürst vernahm, dass die beiden 'in Sünde' lebten, machte er
tatsächlich die Salbung von der kirchlichen Trauung abhängig.
So blieb Napoleon nicht anderes übrig, als am 1. Dezember 1804 schnell
noch die kirchliche Trauung in der Privatkapelle in den Tuilerien durch
Kardinal Joseph Fesch durchführen zu lassen.
Sie war bis in den Tod seine große Liebe, die Kreolin Joséphine de
Beauharnais aus Martinique.
Die Vicomtesse de Beauharnais, geborene
Tascher de Pragérie, Witwe eines Opfers der Guillotine war bereits
zweifache Mutter und dreiunddreißig Jahre alt.
1804 hatte sich Napoleon zum Kaiser gekrönt und sie zu seiner Kaiserin -
aber die Jahre vergingen und der dringend notwendige Thronerbe wollte
sich nicht einstellen.
Um dem Staat, der ja in ein erbliches Kaisertum umgewandelt worden war,
in der Form zu erhalten, musste sich der Kaiser
der Franzosen wegen des fehlenden männlichen Nachfolgers von seiner Frau Joséphine trennen.
Für den 15. Dezember 1809 hatte der Kaiser zu einem Empfang geladen, wo er
seine Scheidung bekannt gab, die dann am 10. Januar 1810 bestätigt
wurde.
Er heiratete Marie-Louise, eine andere Tochter der Kaiserin Maria-Theresia - Marie-Antoinette, war 1793 als Witwe des Ludwig XVI.
von Frankreich hingerichtet worden.
Marie-Louise gebar ihm den ersehnten Sohn, nahm ihn
aber mit nach Österreich, als der Stern Napoleons 1813 zu sinken begann.
Noch in den letzen Stunden seines Lebens soll der ehemalige Kaiser der
Franzosen von seiner ersten Frau gesprochen haben.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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