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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 


Thema des Tages

'Enrico Caruso'


   ... 15. März 1895


Geburtstag von Enrico Caruso, der in eine kinderreiche Handwerkerfamilie geboren, im Teatro Nuovo in Neapel sein Debüt in der Oper "L'amico Francesco" von Morelli gab.
Er wurde zum Vertreter der italienischen Oper in der Welt - seine Gesangskunst verhalf der Schallplatte zu großer Popularität wie auch die Bühne profitierte.

Seinen Möglichkeiten waren Grenzen gesetzt, so sang er nie den Verdi'schen 'Otello'.
In New York an der Met hieß es bald - 'Caruso wappne dich, Slezak kommt!', da dieser über Caruso hinaus, neben dem italienischen, auch das deutsche und das französische Fach beherrschte.


Wenn Caruso gefragt wurde, warum er denn nicht in seiner Heimat auftrete und sich von seinen Landsleuten bejubeln lasse, habe er mit bitteren Worten geantwortet: 'Essere un cantante in Italia è una vergogna!'

Caruso war zu einem Gastspiel in Barcelona eingeladen worden, die Gage für die damaligen Zeiten und die noch nicht ganz ausgereifte Karriere Carusos mit 10.000 Peseten pro Abend. Sechs Abende waren vereinbart, Antrittsrolle der Nemorino.

Nach dem zweiten Akt ein Pfeifen und Geschrei im Publikum, das von den zustimmenden Zuschauern bekämpft wurde.

Der Agent kommt in der Pause in die Garderobe Carusos und erklärt, es täte ihm leid, dass der große Sänger so behandelt würde, er sei bereit, den Vertrag mit 2.000 Peseten pro Abend bestehen zu lassen und die Diskreditierung auf sich nehmen zu wollen.

Caruso watschte den Agenten ab, zog sich um und verließ die Vorstellung - die Pfeifer und Brüller meldeten sich gegen Belohnung. Dass alles vom Impresario inszeniert war, um das Honorar Carusos zu drücken, stellte sich dabei heraus.

Bei dem Sänger auf dem Wege zum Weltruhm war er an die falsche Adresse geraten.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing