Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Georg Kallmeyer

 


   ... am 15. September 1875 geboren

Der 1821 in Wolfenbüttel gegründete Hartmann Verlag wurde von Auguste Holle übernommen und von ihrem Sohn Louis zu einem bedeutenden Musik- und Landkartenverlag mit einer umfangreichen Druckerei ausgebaut.

1872 erwarb der Buchhändler Daniel Grüneberg in Braunschweig den Verlag und die Betriebe für seinen Schwiegersohn Julius Zwissler (1848-1922), der schon 1872 in Braunschweig einen eigenen Verlag aufbaute.

In diesen Verlag stieg Georg Kallmeyer am 1. Januar 1913 als gleichberechtigter Teilhaber ein und entwickelte einen neuen Musikverlag, der sich insbesondere der Musikliteratur der Jugendbewegung annahm.

Er gab die Zeitschrift 'Musik in Jugend und Volk' als amtliche Musikzeitschrift der Reichsjugendführung heraus.

1937 wurde festgestellt:

'Als die ersehnte Zukunft Gegenwart wurde, als der völkische Aufbruch den Aufbau einer neuen Musikkultur ermöglichte, was es Georg Kallmeyer, der seinen Verlag der Musikarbeit der Hitlerjugend zur Verfügung stellte.'

Kallmeyer verlegte auch eine Anleitung unter dem Titel:
'Ertüchtigung von Blut und Rasse durch Atem- und Stimmpflege'

wie auch:
 
'Was der Führer der Einheit vom Singen wissen muss. Eine erste musikalische Hilfe für Jugendführer und Laiensingwarte' von Wolfgang Stumme

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45440992.html


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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