Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

16. April

Verfassung des Deutschen Reichs

 

 
  ... tritt am 16. April 1871
in Kraft

Bismarck hatte sein Ziel erreicht, die Vereinigung Deutscher Einzelstaaten zu einem Deutschen Reich unter der Führung Preußens.

Bismarck gelang es auch die Vorbehalte Bayerns abzubauen, indem er Ludwig II. unter Druck setzte:
Bayern solle bei Nichtzustimmung aus dem Zollverein ausgeschlossen und damit wirtschaftlich isoliert werden, er gesteht Bayern aber gleichzeitig Sonderrechte zu.

Bayern erhielt sechs Stimmen im Bundesrat - Preußen verfügte über 17 - und die Vizepräsidentschaft, es behielt eine eigene Post- und Eisenbahnverwaltung, verfügte in Friedenszeiten über ein eigenständiges, unabhängiges Heer und erlangte das Recht, bei Friedensverhandlungen gesondert vertreten zu sein.

Außerdem verfolgte Bismarck den Gedanken, dass der Inhaber des nach dem preußischen bedeutendsten deutschen Thrones, der bayrische König, dem preußischen König die Kaiserkrone antragen müsse.

Er hat das König Ludwig II. - nicht zuletzt durch Aussetzung einer Pension, die diesem namentlich zur Finanzierung seiner Bauten willkommen gewesen ist - schmackhaft machen können.

Noch heute grämen sich die Niedersachsen, da nach der Schlacht bei Langensalza am 29. Juni 1866 die Armee Hannovers wegen militärischer Erschöpfung kapituliert, Hannover von Preußen annektiert, das Königreich Niedersachsen aufgelöst und der Besitz dem König von Bayern für seine Willfährigkeit - Bismarck gegenüber - übergeben wurde.

Ludwig II. schrieb dann auch einen von Bismarck aufgesetzten Brief, den so genannten 'Kaiser-Brief', um darin Wilhelm I. die Kaiserwürde anzutragen.


http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html

 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top