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... am 16. Dezember
1740
Die männliche Linie der Habsburger endete mit dem Tod von Karl VI. am
20. Oktober 1740 - Tochter Maria Theresia bestieg den Thron im Rahmen
der Pragmatischen Sanktion - einer Regelung aus dem Jahr 1728, die
verhindern sollte, dass die habsburgischen Erblande im Erbfalle
aufgeteilt würden, so war in der Situation des Fehlens eines männlichen
Nachfolgers auch eine Frau berechtigt, die Regentschaft zu übernehmen.
Bayern und Sachsen erhoben selber Ansprüche auf den Thron, Friedrich II.
setzte Maria Theresia am 11. Dezember 1740 ein Ultimatum und forderte
Schlesien, dafür wolle er die Pragmatische Sanktion, damit Maria
Theresia als Herrscherin anerkennen und seine Unterstützung für die Wahl
ihres Ehemanns Franz von Lothringen zum Kaiser sichern.
Das Ende der Frist nicht abwartend, marschierte der 28-jährige König -
selber eben erst am 31. Mai 1740 auf den preußisch-brandenburgischen
Thron gelangt - in Schlesien ein, besetzte Breslau und überwinterte im
annektierten Land.
Die Österreicher zogen sich nach Böhmen zurück, da sie nicht wie
Friedrich über ein stets einsatzbereites modernes Heer verfügen und auch
durch Türkenkriege geschwächt waren.
Was wollte Friedrich in Schlesien?
Er verlangte Teile der Provinz zurück, die sich die Habsburger 1621 mit
Jägerndorf und 1675 mit Liegnitz, Brieg und Wohlau aneigneten.
Hinzu kam, dass Schlesien das Gebiet der Habsburger war, das die meisten
Steuern einbrachte, verfügte es doch über gut entwickelte
Industriegebiete mit Textilgewerbe.
Preußen fehlten derartigen Einnahmequellen.
Schlesien war schwach gesichert, stationiert waren gerade einmal 8.000
österreichische Soldaten und lag vor den Toren Brandenburgs.
Es bestand auch die Gefahr, dass Sachsen selbst Ansprüche auf Schlesien
erheben könnte - so kam Friedrich diesen Vorstellungen zuvor.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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