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Am 16. Juli 1944 musste auch Hitler einräumen,
getäuscht worden zu sein.
Die Alliierten waren nicht an der engsten Stelle zwischen England und
dem Kontinent am Pas-de-Calais gelandet, sondern in der Normandie.
Somit kam es zu seiner Fehlentscheidung, rechtzeitig Truppen mit
General-Oberst von Salmuth dorthin zu verlegen, wo die Alliierten dann
tatsächlich an Land gingen.
Die deutschen Militärs hatten früh auf die Möglichkeit einer anderen
Position hingewiesen.
War doch aufgefallen, dass gerade an der engsten Kanal-Stelle merkwürdig
viele Gerätschaften aufgefahren wurden, die sich dann nicht mehr
bewegten. Ganz vorne Panzer.
Wollten die Amerikaner und Briten von dort aus starten, hätten in der
ersten Linie Landungsboote aufgefahren werden müssen.
Dies unterblieb, woraus zu schließen war, dass eine - auch von Hitler
erwartete - Invasion aber an anderer Stelle stattfinden würde.
Hitler ließ nicht von einer Vorstellung ab.
Das alliierte Täuschungsmanöver führte dann dazu, dass am 6. Juni 1944
am tatsächlichen Landungspunkt nicht genügend Gerät und Mannschaften zur
Verfügung standen, um die angreifenden Alliierten entscheidend
zurückzuschlagen.
So konnte erst nach einem Alarm am Vormittag des 6. Juni 1944 die 150 km
weit entfernt stehende 12. SS-Panzerdivision 'Hitlerjugend' und die 130.
Panzerlehrdivision anrücken, die man dann erst um 18 Uhr des 6. Juni am
Brückenkopf der Alliierten zum Einsatz bereit war.
Zwar versah man von deutscher Seite die Strände mit Hindernissen, wie
Baumstämmen, um Landungen von Truppen auf Booten zu erschweren, war aber
nicht davon ausgegangen, dass Soldaten mit Fallschirmen weit im Innenland abgesetzt
wurden.
Die dann dort Herumzigeunernden hätten keinen maßgeblichen Einfluss. Sie
würden in Bälde aufgerieben - meinte der Führer.
Er sei auch fest davon überzeugt, die gelandeten Einheiten der
Amerikaner und Briten wieder hinauszuwerfen und deren Luftlandetruppen zu
vernichten.
Er irrte.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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