Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

DELAG

 


 
   ... am 16. November 1909 gegründet

Es schien ein gelungener Start für die Deutsche Luftschifffahrts-Aktiengesellschaft zu werden. Immerhin beteiligten sich die Städte Frankfurt am Main und Düsseldorf an der Gründung des Unternehmens und brachten den Großteil der Gelder auf, die Luftschiffbau Zeppelin in Friedrichshafen steuerte die Luftschiffe bei.

Die ersten zum Einsatz vorgesehenen Luftschiffe gingen durch Windeinfluss verloren.

Erst ab 1913 gelang es, einen regelmäßigen Fahrbetrieb zwischen Düsseldorf, Baden-Baden, Berlin-Johannisthal, Gotha, Frankfurt am Main, Hamburg, Dresden und Leipzig aufzunehmen und bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges erfolgreich zu betreiben.

Die Luftschiffe mussten nach dem Krieg als Reparationsgüter an die Kriegsgewinner abgegeben werden.





Erst ab 1928 konnte der Luftverkehr mit Luftschiffen wieder aufgenommen werden, war dann eine gewinnbringende Einrichtung, wenn auch nur für Betuchte, denn Fahrt und Unterbringung und Verpflegung an Bord waren so aufwändig, dass entsprechende Fahrtkosten anfielen, die sich in den Reise-Tarifen niederschlugen.

Der Transatlantikbetrieb mit Luftschiffen wurde bis 1937, dem Unglück bei Lakehurst, aufrechterhalten.


 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top