Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

17. April

Thornton Wilder

 


 ... am 17. April 1897 geboren

Als Sohn eines Diplomaten lebte er in Asien, Europa und den USA - geriet in eine Isolation, da ihn seine Mit-Schüler in seinem Umfeld als überqualifiziert und nicht als einen der ihren anerkannten, so zog er sich in Bibliotheken zurück und begann früh, zu schreiben.

Mit der 'The Bridge of San Luis Rey' gewann er bereist 1928 den ersten Pulitzer Preis.
Den zweiten erhielt er 1938 für 'Unsere kleine Stadt'.

'Das lange Weihnachtsmahl' kam 1931 heraus, Köln spielte es 1953 und Hindemith vertonte den Stoff mit der Uraufführung am 20. Dezember 1961.

Der dritte Pulitzerpreis wurde ihm 1943 für 'Wir sind noch einmal davon gekommen' verliehen.

Dieses Stück zeigte das 'Thalia' in Hamburg am 23. März 1966 in der Inszenierung von Hans Bauer mit Heidemarie Hatheyer, Ingrid Andree und O.E. Hasse.

1938 spielte das Guild Theater in New York 'The Matchmaker', basierend auf Nestroys 'Einen Jux will er sich machen', das wiederum auf der englischen Farce 'A Day Well Spent' des Engländers John Oxenford von 1834 beruht und was 1964 zum Musical 'Hello Dolly' führte.
 

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Sein Bezug zum epischen Theater Brechts wird deutlich im Fehlen eines Vorhangs, der Zuschauer erlebt mit, wie die Bühne umgeräumt wird. Die Requisiten und Hilfsmittel fallen minimal aus.

Vor dem Unterhaltungswert von 'Our Town' steht die Mahnung, das Lernziel.

Ein Spielleiter erklärt die Vorgänge, so dass der eigentliche theatralische Effekt kaum eintreten kann - ermöglicht aber den Darstellern, den Wechsel aus einer Probensituation den Übergang in die Rolle deutlich zu machen.

Wechsel von 'Normalität' des täglichen Theaterlebens und 'Figur' im Stück.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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