Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Volksempfänger

   
  ... am 17. August 1933 auf der Funkausstellung in
      Berlin

Der Volksempfänger war ein Radioapparat, der von Otto Griessing bei der Firma Seibt im Auftrag von Joseph Goebbels entwickelt wurde.





Auf der 10. Großen Deutschen Funkausstellung in Berlin stellte man das Gerät mit dem Modell VE301 im August 1933 vor.

Die Typenbezeichnung 301 sollte Erinnerungen an den 30. Januar 1933, dem Tag der Machtübernahmen durch die Nazis wecken.

Das Gehäuse des VE301 bestand aus Bakelit, einem duroplastischen Kunststoff, einem Phenoplast auf der Basis von Phenol und Formaldehyd, der 1905 von dem belgischen Chemiker Leo Hendrik Baekeland entwickelt und nach ihm benannt wurde.

Der Entwurf für das Gerät stammte von Walter Maria Kersting, der Professor für Industriedesign in Köln und später in Düsseldorf war.

Der vorgeschriebene Preis der Version für den Betrieb am Stromnetz betrug 76 Reichsmark was 300 Euro entsprach.

65 Reichsmark kostete Eine batteriebetriebene Version.

Bereits am ersten Tag der Vorstellung auf der Funkausstellung wurden 100.000 Geräten verkauft. Im Jahr 33 lag die Produktion bei 650.000 Geräten, 1943 waren es über 840.000 Stück.
 

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Der Volksempfänger war das einzige Produkt aus einer Reihe von Propagandaprojekten wie dem KdF-Wagen, Deutschen Einheits-Fernseh-Empfänger E 1, Volkskühlschrank oder Volkswohnung, das in die Serienfertigung gelangte und auch in nennenswerter Stückzahl produziert wurde.

Der Volksempfänger sollte es jeder Familie ermöglichen, Rundfunk zu hören, um so für die nationalsozialistische Propaganda erreichbar zu sein.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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