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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Juden im Reich

 


Durch die 'Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz' vom 17. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern die Berufsausübung mit Wirkung zum 31. Januar 1939 verboten.

Basis hierfür war das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, eines der beiden Nürnberger Rassengesetze, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP (10.–16. September 1935) beschlossen, daraufhin vom Deutschen Reichstag angenommen und vom damaligen Reichstagspräsidenten Hermann Göring feierlich verkündet wurden. Der Reichstag war eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden.

Das Reichsbürgergesetz regelte die Zugehörigkeit der deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, 'Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes', einerseits und in 'einfache' Staatsangehörige, Angehörige 'rassefremden Volkstums', andererseits. Damit entstand ein dreistufiges Rechtssystem : Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.

Schon die erste der 13 Verordnungen zu dem Reichsbürgergesetz definierte den Begriff 'Jude' und regelte den Ausschluss von Beamten, die noch aufgrund der Bestimmungen des 'Frontkämpferprivilegs' im Amt verblieben waren.
 

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Nur sechs Jahre später und nur wenige Tage nach dem Beginn der russischen Winteroffensive vom 12. Januar 1945 - am 17. Januar 1945 - eroberten die Truppen der Roten Armee weite Teile der von den Nazis besetzten Ostgebiete und drangen in das fast menschenleere Warschau ein. in größter Eile

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing