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Durch die 'Achte Verordnung zum
Reichsbürgergesetz' vom 17. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten,
Tierärzten und Apothekern die Berufsausübung mit Wirkung zum 31. Januar
1939 verboten.
Basis hierfür war das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, eines
der beiden Nürnberger Rassengesetze, die auf dem 7. Reichsparteitag der
NSDAP (10.–16. September 1935) beschlossen, daraufhin vom Deutschen
Reichstag angenommen und vom damaligen Reichstagspräsidenten Hermann
Göring feierlich verkündet wurden. Der Reichstag war eigens zu diesem
Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden.
Das Reichsbürgergesetz regelte die Zugehörigkeit der deutsche
Bevölkerung in Reichsbürger, 'Staatsangehörige deutschen oder
artverwandten Blutes', einerseits und in 'einfache' Staatsangehörige,
Angehörige 'rassefremden Volkstums', andererseits. Damit entstand ein
dreistufiges Rechtssystem : Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer
mit jeweils geringeren Rechten.
Schon die erste der 13 Verordnungen zu dem Reichsbürgergesetz definierte
den Begriff 'Jude' und regelte den Ausschluss von Beamten, die noch
aufgrund der Bestimmungen des 'Frontkämpferprivilegs' im Amt verblieben
waren.
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Nur sechs Jahre später
und nur wenige Tage nach dem Beginn der russischen
Winteroffensive vom 12. Januar 1945 - am 17. Januar 1945 -
eroberten die Truppen der Roten Armee weite Teile der von den
Nazis besetzten Ostgebiete und drangen in das fast menschenleere
Warschau ein.
in größter Eile
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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